Freie Meinungsäußerung


Artikel 12 Freie Meinungsäußerung und das Recht, angehört zu werden
(Berücksichtigung des Kinderwillens)
Jedes Kind hat das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese frei zu äußern. In den das Kind betreffenden Angelegenheiten, ist seine Meinung angemessen und entsprechend seines Alters sowie seiner Reife zu berücksichtigen. Insbesondere in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die das Kind berühren, soll dieses vor dem Treffen einer Entscheidung angehört werden.


Elfenbeinküste

Allein beim Verhör auf einer Polizeistation. Ohne Eltern, ohne Rechtsbeistand ist die Vernehmung oft ein Akt der Willkür, begleitet von Einschüchterung, Erniedrigung und nicht selten Brutalität. Die Folge: erzwungene falsche Geständnisse und traumatisierte Kinder.


Was wir erreicht haben


Kongo

Unsere Sozialarbeiter hören inhaftierten Kindern aktiv zu, leisten Rechtsbeistand und informieren sie über ihre Rechte. Dank von unseren Partnern regelmäßig durchgeführter Schulungen von Anwälten, Staatsanwälten, Jugendrichtern und Polizeibeamten können sich Kinder auch vor Justiz und Polizei ohne Angst vor körperlicher oder verbaler Gewalt äußern.


Kongo

Kinderrechte Afrika e.V. fördert insbesondere die aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei der Durchsetzung und dem Schutz von Kinderrechten. So informieren Mitglieder von Jugendgruppen in verschiedenen Veranstaltungen Kinder und Erwachsene über die Rechte von Kindern sowie deren bedrückende Situation in den Gefängnissen.


Elfenbeinküste

Kinder erfahren zunehmend Anerkennung als Rechtssubjekte. Das Gespräch mit einer Jugendrichterin gibt Gelegenheit, über Rechte und Pflichten der Kinder, die Brutalität der Polizei, die Willkür der Justiz und notwendige Reformen zu diskutieren.

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