Recht auf Identität
Artikel 7 und 8 Recht auf Name, Identität und Staatsangehörigkeit
Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat von Geburt an das Recht auf einen Namen und auf eine Staatsangehörigkeit. Der Staat hat die Verpflichtung, diese Rechte zu gewährleisten bzw. wieder herzustellen.
Elfenbeinküste
Ohne Identität keine Existenz. In den Armenvierteln von Abidjan sowie in vielen Dörfern in der Elfenbeinküste werden die Kinder nach ihrer Geburt nicht in das Geburtsregister eingetragen. Somit haben sie keine legale Identität und existieren offiziell gar nicht. Ein Umstand, der sie ihr Leben lang begleitet und ein Haupthindernis bei der Einschulung, bei der Ausstellung eines Ausweises oder bei der Ausübung ihres Wahlrechts darstellt.
Was wir erreicht haben
Öffentliche Einforderung des Rechtes auf Identität. Kinderrechte Afrika e.V. veranstaltet regelmäßig Aufklärungskampagnen über die Wichtigkeit der Eintragung ins Geburtsregister und ermöglicht den betroffenen Eltern und ihren Kindern den Zugang zu nachträglich ausgestellten Geburtsurkunden.