Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung
Artikel 6 Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung
Jedes Kind hat das Recht zu leben. Der Staat muss allen Kindern, die in seinem Staatsgebiet geboren werden, ein Umfeld gewährleisten, in welchem sie überleben, aufwachsen und sich entwickeln können.
Mali
Afrikanische Kinder haben eine deutlich geringere Lebenserwartung als Kinder auf anderen Kontinenten. Die Säuglings- und Kindersterblichkeit ist in Afrika um ein Vielfaches höher als in Europa. Armut, unzureichende Aufklärung, fehlender Zugang zu Gesundheitsfürsorge, zu Bildung, Ausbildung und bezahlter Arbeit führen zu ungewollten Schwangerschaften mit prekären Startund Lebenschancen für Kinder, deren Mütter Opfer von Missbrauch, sexueller Ausbeutung, sozialer Ausgrenzung und Armut sind.
Elfenbeinküste
Auch Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Leben und Entwicklung! Nur all zu oft werden diese Kinder, vor allem geistig Behinderte, von der Familie aus Scham versteckt. Behinderungen bringen nach dem Volksglauben Unglück, sind sichtbare Zeichen für die Übertretung eines Tabus. Als Opfer in einem Teufelskreis von Armut und Unwissenheit erhalten behinderte Kinder nur ganz selten Zugang zu Frühförderung, Grundbildung und Rehabilitationsmaßnahmen, um ihre geistige und körperliche Entwicklung zu fördern.
Kongo
Tausende Kinder müssen um ihr tägliches Überleben auf der Straße kämpfen. Sie sind Opfer von zerbrochenen Familienstrukturen, von Vernachlässigungen und Misshandlungen. Der Existenzkampf auf der Straße ist hart, zu hart für ein junges Kinderleben. Manipuliert oder ausgebeutet von skrupellosen Erwachsenen geraten viele mit dem Gesetz in Konflikt oder schädigen mit schweren Gelegenheitsarbeiten und Handlangerdiensten ihre Gesundheit.