Rechtsbeistand


Artikel 37 und 40 Rechtsbeistand, faires Verfahren sowie Trennung von erwachsenen Häftlingen

(Rechtsbeistand; Behandlung des Kindes im Strafrecht und bei Strafverfahren) Kinder, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, haben das Recht auf einen rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand für ihre Verteidigung, ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht sowie eine unverzügliche Entscheidung. Sie haben Anspruch darauf, bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten und ihre Persönlichkeitsrechte in allen Verfahrensschritten geachtet zu sehen. Jedes inhaftierte Kind soll mit Menschlichkeit und Respekt behandelt werden. Es soll insbesondere von Erwachsenen getrennt werden.


Kongo

Kinder – eingepfercht auf engstem Raum mit erwachsenen Häftlingen in einem zur Haftzelle umfunktionierten Container – ohne ausreichend Licht, Luft und sanitäre Einrichtungen. Der Gewalt erwachsener Mithäftlinge ausgeliefert.


Kongo

Viele Gefängnisse stammen noch aus der Kolonialzeit und bedürfen dringend einer Sanierung. Die hier inhaftierten ehemaligen Kindersoldaten warten seit Monaten auf ein faires Verfahren, auf Rechtsbeistand, auf Hilfe. Sie haben kaum etwas zu essen, nichts zu tun und Angst vor der Zukunft. Erdrückende Monotonie des Haftalltags.


Was wir erreicht haben


Guinea

Kinderrechte Afrika e.V. ist es gelungen, Kinder von erwachsenen Häftlingen zu trennen, um so sexuellen Missbrauch, Ausbeutung und eine Schule der Kriminalität zu vermeiden. Für viele der Kinder haben sich auf diese Weise auch die Türen der engen Gefängniszellen geöffnet, sie haben eine Möglichkeit zum Sport und Spiel und können sich trotz der schwierigen Haftbedingungen einigermaßen entfalten.


Elfenbeinküste

Auch nach der Entlassung aus dem Gefängnis oder der Überstellung an das Sozialzentrum von Kinderrechte Afrika sind immer noch administrative Hürden zu nehmen. Mit Hilfe eines Anwalts werden die endgültigen Entlassungspapiere erwirkt und der Weg in die Freiheit geebnet.


Kongo

Unsere Sozialarbeiter und sozial engagierte Freiwillige aus den örtlichen Komitees zum Schutz von Kinderrechten besuchen regelmäßig mehr als 100 Polizeistationen und Zellen während der Untersuchungshaft. Mit ihrer Präsenz sorgen sie für bessere Haftbedingungen und schützen die Kinder vor Übergriffen.

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