Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Drogen


Artikel 19, 32, 33, 34 und 36 Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, sexuellem Missbrauch und Drogen
(Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung; Schutz vor Suchtstoffen; Schutz vor sexuellem Missbrauch)
Keiner hat das Recht, Kinder zu misshandeln und/oder zu missbrauchen. Der Staat muss Kinder schützen, auf jede erdenkliche Art und Weise, vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung und Vernachlässigung sowie vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs. Kinder sollen auch vor dem Gebrauch von Drogen durch geeignete staatliche Maßnahmen geschützt werden.


Junge Haushaltshilfen – für Mädchen ohne Schulbildung oft der einzige Weg, um in der Großstadt zu überleben. Ihre Unwissenheit und Naivität wird von Arbeitsvermittlern und Arbeitgebern gewissenlos ausgenutzt. Und nicht selten werden sie sexuell missbraucht.


Kongo

Kinder als Diamantenschürfer – von Erwachsenen ausgebeutet und ausgenutzt, auf der Suche nach dem schnellen Glück. Oft illegal arbeitend werden sie von Aufsehern aufgegriffen und in Haftzellen gesteckt, wo sie zusammengepfercht ohne Nahrung, ohne jegliche hygienische Einrichtungen dahinvegetieren wie »Schweine« im Schweinestall (Zitat Sicherheitschef der Minenbehörde).


Togo

Lastenträgerinnen auf den Märkten von Lomé. Schwerstarbeit für Mädchen und junge Frauen aus dem ländlichen Milieu. Meist ohne Schul- und Berufsausbildung, ohne Zukunftschancen in ihrem Dorf bleibt ihnen nichts, als mit Hilfe ihrer Körperkraft ein Auskommen in der Hauptstadt zu finden. Die Vergütung erfolgt pro Last und ist ein Hungerlohn. Um zu überleben, verdingen sich einige als Gelegenheitsprostituierte. Die Folge: ungewollte Schwangerschaften. Zusätzliche Sorge um das Überleben und Aufziehen eines Kindes. Ein Teufelskreis beginnt.


Kongo

Häufig als Hexen verfemt und von ihren Familien verstoßen bleibt diesen Mädchen nur die Straße – oft eine Einbahnstraße in sexuelle Ausbeutung und AIDS. Sie nehmen Drogen, um dieses Leben überhaupt ertragen zu können.



Was wir erreicht haben


Elfenbeinküste

Endlich weg von der Straße und ein Dach über dem Kopf! In den acht Kinderschutzzentren von Bice, dem Partner von Kinderrechte Afrika e.V. in der Elfenbeinküste, erfahren Kinder, vor allem die Jüngsten und Verwundbarsten, Schutz und Obdach. Nicht wenige haben traumatische Erfahrungen mit den Sicherheitskräften gemacht, wurden Opfer von Razzien, polizeilicher Willkür und Gewalt.


Elfenbeinküste

Eine junge Haushaltshilfe im ersten Kontakt mit ihrer künftigen Arbeitgeberin. Ein Arbeitsvertrag wird mit von unseren Partnern geschulten Vermittlungsbüros geschlossen, der die Grundrechte der Mädchen respektiert.

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