Schutz vor Grausamkeiten
Artikel 37 Schutz vor grausamer oder erniedrigender Behandlung, Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe
(Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe) Kein Kind soll der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt werden. Weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe darf für Personen unter 18 Jahren verhängt werden.
Elfenbeinküste
Kinder werden im Gefängnis geboren! Kinder verbringen ihre ersten prägenden Lebensjahre im Gefängnis!
Mangels vorhandener Alternativen begleiten Kinder bis zum Alter von drei Jahren ihre oft überforderten und traumatisierten Mütter ins Gefängnis. Ohne ein notwendiges Minimum an Hygiene, an medizinischer Grundversorgung, an Kleinkindernährung ist ihr Leben, ihre Gesundheit gefährdet. In der beängstigend engen, trostlos öden Haftumgebung und ohne frühkindliche Stimulanz können sich diese Kinder kaum entwickeln.
In Regionen bewaffneter Konflikte werden Kinder oft zum Militärdienst gezwungen, abgerichtet zum Brandschatzen, Plündern, Vergewaltigen, Töten. Sie werden mit drakonischem Drill grausamen Militärpraktiken unterworfen, um sie gefügig zu machen. Jeder Fluchtversuch wird mit brutalen Körperverletzungen geahndet. Einige Kindersoldaten überleben dies nicht.
Was wir erreicht haben
Guinea
Sanierung der Zellen, Belüftung und Belichtung, Verbesserung der sanitären Einrichtungen und saubere Matten zum Schlafen machen die Haftbedingungen einigermaßen erträglich und menschenwürdig. Jugendliche brauchen nicht mehr auf kalten, feuchten und schmutzigen Lehmböden zu schlafen und sind dadurch auch weniger anfällig für Infektionskrankheiten.
Elfenbeinküste
Inhaftierte Mütter arbeiten zusammen mit einer Psychologin seelische und körperliche Verletzungen, Verlassensängste und ihren Ausschluss aus der sozialen Gemeinschaft auf. Die heikle Frage der vorübergehenden Vermittlung ihrer Kleinkinder in vertrauenswürdige Pflegefamilien wird besprochen.
Elfenbeinküste
Haftzellen öffnen sich! Dank wirksamen Rechtsbeistands und regelmäßiger Präsenz von Sozialarbeitern von unseren lokalen Partnern wurden bisher mehr als 20 000 Kinder und Jugendliche aus menschen- und erst recht kinderunwürdigen Haftbedingungen befreit.