Wohl des Kindes


Artikel 3 Das Wohl des Kindes

»...Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist...«.
Dieser Artikel der UN-Kinderrechtskonvention ist für die Arbeit von KInderrechte Afrika e.V. zugleich Orientierung und Verpflichtung.


Im Vordergrund unseres Engagements steht immer das Wohl des Kindes, wobei dies häufig einem schwierigen Balanceakt gleichkommt, der auf Ausgleich vieler Interessen und Faktoren beruht.

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