Zusatzprotokoll Kindersoldaten


Aus dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu Kindersoldaten

Keine Teilnahme von Angehörigen nationaler Streitkräfte unter 18 Jahren an Feindseligkeiten Artikel 1

Keine Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten Artikel 2

Unter keinen Umständen Rekrutierung von Kindersoldaten durch bewaffnete Gruppen und Einsatz bei Feindseligkeiten Artikel 4

Entwaffnung und Entlassung von Kindersoldaten aus der Armee Artikel 6

Unterstützung bei der physischen und psychischen Genesung ehemaliger Kindersoldaten und bei ihrer sozialen Wiedereingliederung Artikel 6 und 7

Engagement von Kinderrechte Afrika e.V.

Warum werden Kinder zwangsrekrutiert? »Kinder sind einfacher zu manipulieren und im Sinne der Kriegsherren zu missbrauchen. Sie können leichter bewaffnet und gegen ihre Eltern, Brüder und gleichaltrige Kinder eingesetzt werden« (General E. Kasereka Sindani).


Artikel 6 Entwaffnung und Entlassung von Kindersoldaten aus der Armee
Trotz der Verabschiedung des staatlichen Rehabilitations- und Integrationsprogamms werden Kinder nur sehr zögerlich aus bewaffneten Einheiten entlassen. BICE geht daher proaktiv vor und spürt Kindersoldaten auch in entlegenen Gebieten der ehemaligen Kriegsfront auf, um ihre Entlassung aus der Armee zu erreichen.


Artikel 6 und 7 Unterstützung bei der physischen und psychischen Genesung ehemaliger Kindersoldaten und bei ihrer sozialen Wiedereingliederung


Kinderrechte Afrika e.V. ist bei der Rehabilitation und Reintegration ehemaliger Kindersoldaten neue Wege gegangen. Kein Zeltlager, das an die militärische Vergangenheit erinnert, kein umfunktioniertes Hotel mit Luxuseinrichtung. Stattdessen ein Dorf des Friedens und der Versöhnung – angepasst an ihr Herkunftsmilieu, an dessen Aufbau sich ehemalige Kindersoldaten aktiv beteiligt haben. Aufbauen statt zerstören. Von Kindersoldaten zu verantwortungsbewussten Zivilisten ist es ein schwieriger Weg, den wir intensiv begleiten.

Erschaffen statt zerstören. Beim Töpfern zeigen ehemalige Kindersoldaten ihre Kreativität, schaffen in gemeinschaftlicher Arbeit neue Werte und erfahren Anerkennung und Lob.

Ein wichtiger Schritt zur sozialen Wiedereingliederung ist eine erfolgreiche Alphabetisierung. Was Kindersoldaten, die oft nur eine geringe Schulbildung besitzen – einige wurden direkt vor der Grundschule zwangsrekrutiert – nicht in ihrer Kindheit lernen konnten, muss jetzt als Jugendlicher nachgeholt werden. Es gilt wichtige Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen zu erwerben, um für die Herausforderungen des zivilen Lebens besser gewappnet zu sein.

Die Erlebnisse des Kriegshandwerks verarbeiten, hinter sich lassen, vergessen. In projekteigenen Werkstätten erwerben ehemalige Kindersoldaten handwerkliche Fertigkeiten, Teil eines Angebotes von 86 lebensnahen Fähigkeiten. Ein solider Grundstein für ihre familiäre, soziale und berufliche Wiedereingliederung.

Gelungene Familienrückführung! Stolz zeigt D.T. seinen Eltern und Geschwistern, was er im Rehabilitationszentrum gelernt hat. Während er auf eine Zusatzausbildung wartet, kann er, von Kinderrechte Afrika e.V. mit Backutensilien und einem Ofen ausgestattet, durch den Verkauf der Backwaren etwas Geld verdienen und trägt damit zum Familienunterhalt bei.

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