In vielen afrikanischen Ländern müssen Kinder aufgrund der fehlenden Registrierung ihrer Geburten, die grundsätzlich mit Kosten für die Familien und mit großen bürokratischen Hürden verbunden sind, ohne eigene Identität aufwachsen. Dies hat gravierende Folgen für das Kind selbst wie auch für das soziale Umfeld. Die Kinder werden geboren und sterben manchmal, bevor sie das Erwachsenenalter erreicht haben, ohne irgendeine Lebensspur in den Mühlen der Verwaltung zu hinterlassen. In einigen Ländern können sie aufgrund fehlender Papiere nicht die Schule besuchen. In anderen sind sie zur Grundschule zugelassen. Sie können jedoch die Grundschulprüfung, die sie berechtigt, eine weiterführende Schule zu besuchen, aufgrund einer fehlenden Geburtsurkunde nicht ablegen. Sie können keinen Personalausweis oder Pass beantragen, noch sich im Wählerverzeichnis eintragen lassen oder zur Wahl stellen. Sie werden Bürger zweiter Klasse, ohne Rechte.
Angesichts dieser Verletzung eines elementaren Kinderrechtes haben unsere afrikanische Partner zahlreiche Aktionen entwickelt und durchgeführt, um diesen Missstand zu beseitigen. Das Gesetz erlaubt die Ausstellung einer nachträglichen Geburtsurkunde durch die zuständigen Gerichte unter der Voraussetzung, dass die Geburt beim Standesamt angezeigt und dort registriert wird. Diese nachträglichen Geburtsurkunden verleihen dem Inhaber alle Rechte, die mit der Anerkennung seiner Identität verbunden sind. Für das Verfahren werden Zeugen benötigt, die die wahrheitsgemäße Aussage der Eltern bestätigen. Dabei kommen nicht unerhebliche Kosten auf die Eltern zu. Die Eltern, die zunächst aus Unwissenheit sowie aus finanziellen Gründen die Geburt ihres Kindes nicht durch das Standesamt haben registrieren lassen, sträuben sich deshalb gegen die Prozedüre. Die Mitarbeiter unserer Partner haben bei den zuständigen Behörden interveniert und eine kostengünstige Gruppeneinregistrierung vorgeschlagen, die die Namen der Kinder in einer Liste aufführt, wie z.B. der Schulklasse XY, die vom Direktor bestätigt und beglaubigt wurde. Ein Gebührennachlass um 50 % konnte ebenfalls erreicht werden. Eine intensive Öffentlichkeitskampagne über lokale Radiosender zur Erleichterung der Prozedur hatte durchschlagenden Erfolg in den Schulen und innerhalb der Familien. Im ersten Halbjahr 2008 konnten z.B. in Mali nahezu 2000 Schüler in Ségou, San et Mopti registriert werden, 932 konnten ihre nachträgliche Geburtsurkunde bereits vor den Schulabschlussprüfungen in den Händen halten, die anderen sind beantragt. Hierbei kann sich Kinderrechte Afrika e.V. und seine Partner auf die Hilfe der Mitglieder der lokalen Komitees zum Schutz von Kinderrechten stützen, die hierfür eine besondere Schulung erhielten.
Kinderrechte Afrika e.V. geht in anderen Ländern auf ähnliche Weise vor. 2008 wurden in Togo mehr als 350 Kinder unterstützt. 273 haben bereits ihre nachträgliche Geburtsurkunde erhalten. 2009 wird diese Aktion fortgeführt.
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