Die Zusammenarbeit mit Partnern


Unser Partnerverständnis

Unser Engagement basiert auf dem Verständnis von gleichberechtigten Partnern.
Wir verstehen unsere Rolle als Vermittler und Berater, um die Bedeutung von Kinderrechten sowie Möglichkeiten für eine wirksame Umsetzung und ihre Einbindung in Projekte auf partizipativem Wege zu unterstreichen.

Die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung ist Sache eines jeden, ob wir im Norden oder Süden leben. Wir sind mitverantwortlich für die Zukunft nachfolgender Generationen. Unser Ideal ist daher eine Partnerschaft, die sich aktuellen Herausforderungen und Bedürfnissen stellt und dabei entschieden auf eine bessere Zukunft ausgerichtet ist.

Auf der Basis von Offenheit, Transparenz und gegenseitigem Respekt unterstützen wir unsere Partner bei der Umsetzung ihrer Aktionen und Projekte zur Verwirklichung von Kinderrechten und für eine humane Entwicklung.

Unser Beitrag

Wir bieten eine effiziente und wirksame fachliche Beratung, die sich auf unsere langjährige Erfahrung in verschiedenen Ländern Afrikas gründet:

Der Wechsel hin zu einer größeren Nachhaltigkeit muss von lokalen Akteuren getragen werden, die eine Vision und ganzheitliche Arbeitsansätze haben, die sich nicht auf kurzfristige Hilfe beschränken.

Unsere Arbeitsprinzipien

1- Alle von Kinderrechte Afrika e.V. unterstützten Projekte tragen dazu bei, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ihrem jeweiligen Lebensumfeld zu fördern; dabei werden kulturelle und religiöse Werte des jeweiligen Umfelds respektiert, soweit diese nicht die allgemeinen Menschen- und Kinderrechte verletzen.

2- Kinderrechte Afrika e.V. hat den Anspruch, dass Projekte Modellcharakter haben. Dazu müssen sie kulturell angepasst sein, von der Bevölkerungen mitgetragen werden und mit angemessenen Mitteln verwirklichbar sein. Dazu wünschen wir uns von unseren Partnerorganisationen wie auch von der Bevölkerung, Offenheit, Neugier und Mut sich auf Neues einzulassen, um gemeinsam neue Wege einzuschlagen.

3- Konkrete Aktionen sollen, entsprechend unserem Grundverständnis der Eigenverantwortung eines jeden für sein Tun und Handeln, aus eigener Initiative erwachsen, nur dann können sie nachhaltig werden. Dementsprechend ist eines unserer Grundprinzipien, dass Projektideen und das Engagement für die Umsetzung von Rechten von Kindern und Jugendlichen von den afrikanischen Partnerorganisationen kommen.

4- Dessen ungeachtet kann Kinderrechte Afrika e.V. selbst proaktiv werden, um neue oder bisher wenig bekannte Phänomene von eklatanten Kinderrechtsverletzungen aufzuspüren, entsprechende Initiativen und Recherchen einzuleiten und Partner und Allianzen zur Bekämpfung dieser Phänomene zu mobilisieren.

5- In diesem Sinne fördern alle Projekte auch das Eigenpotential und Autonomiebestrebungen, sowohl der Projektpartner, als auch der Zielgruppen, um sie zu befähigen ihre eigenen Anliegen und Rechte vorzubringen, durchzusetzen (empowerment) und dadurch Nachhaltigkeit zu schaffen.

6- Dies gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche, die sich engagieren möchten, um ihre spezifischen Bedürfnisse selber geltend zu machen. Ihre Anliegen sollen berücksichtigt, unterstützt und gefördert werden (Partizipation von Kindern und Jugendlichen).

7- Mädchen und junge Frauen finden ebenfalls besondere Berücksichtigung, da sie gegenüber Gewalt, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung schutzbedürftiger sind. Sie werden unterstützt, um ihre spezifischen Interessen zu verwirklichen und diese in Projekte mit einzubringen, damit ihre strategischen und praktischen Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigt werden (empowerment / Berücksichtigung von Genderaspekten).

8- Die Zusammenarbeit mit anderen, gleichgesinnten nationalen oder internationalen Organisationen sowie die Arbeit in Netzwerken wird gefördert, soweit sie im Sinne des zu erreichenden Ziels eines ‚Kinderrechte schützenden Umfelds‘ sind.

9- Projekte, zusammen entwickelt und umgesetzt, sollen auch gemeinsam von den Projektpartnern getragen werden. Dies setzt einen intensiven Austausch, Offenheit und Transparenz im Verwaltungs-, Finanz- und Personalmanagement voraus.

10- Im Sinne eines gemeinsam verantworteten Projektes erwartet Kinderrechte Afrika e.V. eine angemessene finanzielle, materielle und personelle Beteiligung der Partner an den Projekten und, in beschränktem Maße, auch der Zielgruppen.

11- Kinderrechte Afrika e.V. beteiligt sich mit seinen Eigenmitteln an den Projektfinanzierungen und engagiert sich, um fehlende Finanzmittel bei deutschen und internationalen Kooperationspartnern einzuwerben.

12- Die Struktur der Partnerorganisationen soll offen sein, die Verwaltung transparent. Zentrale Entscheidungen sollen demokratisch herbeigeführt werden bzw. unter Einholung und Berücksichtigung der Meinung der Betroffenen.

13- Die Personalverwaltung der Organisationen ist von Offenheit gegenüber Alter und Geschlecht, Nationalität, Ethnien und Religionen geprägt, die Diskriminierung ausschließt und auf den gültigen Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Landes basiert.

14- Der Verhaltenskodex von Kinderrechte Afrika e.V. im Hinblick auf Korruption und sexuellem Missbrauch von Kindern wird grundsätzlich von den Partnerorganisationen mitgetragen und von allen Mitarbeitern, die für das von Kinderrechte Afrika e.V. geförderte Projekt tätig sind, unterzeichnet.


Kooperationspartner

Internationale Partner

Lokale Partner

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