Kinderrechte schützende Umwelt
Eine Kinderrechte schützende und fördernde Umwelt ist das Ergebnis des konzertierten Zusammenwirkens von staatlichen Institutionen und Diensten, Gruppierungen der Zivilgesellschaft einschließlich der Kirchen, Medien und internationaler Menschen- und Kinderrechtsorganisationen.
Sie ist Ausdruck des (zu schaffenden) politischen und gesellschaftlichen Willens, durch geeignete internationale und nationale Rechtsinstrumentarien und Normen, durch Bräuche, Gewohnheiten und Praktiken ein soziales Umfeld aufzubauen, das unantastbar und von universeller Gültigkeit Kindern volle Entfaltungsmöglichkeiten, ein Leben in Freiheit und Würde gewährt und sie gegen Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Vernachlässigung schützt.
Die Partner von Kinderrechte Afrika e.V.
Staatliche Institutionen
- Minister
- Leitende Ministerialbeamte
- Parlamentsabgeordnete
- Justiz (Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger)
- Polizei
- Gefängnisverwaltung (Gefängnisdirektoren, Aufseher)
- Sozialdienste (Sozialarbeiter, Sonderpädagogen)
- Gesundheitsdienste (Ärzte, Krankenschwestern, Verwaltungsdirektoren)
- Schulen (Schulräte, Direktoren, Lehrer)
- Arbeitsinspektoren und Arbeitsgerichte
Internationale Institutionen
- Der Rat der Vereinten Nationen für Menschenrechte
- UNICEF
- Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
- UNESCO
- Netzwerke und Koalitionen von Nichtregierungsorganisa-tionen (NROs)
Zivilgesellschaft
- Nichtregierungsorganisationen
- Kirchen (Diözesen, Pfarr- und Basisgemeinden)
- Lokale Kinderschutzkomitees, lokale Entwicklungskomitees und lokale Initiativen/Gruppen
- Private Schulen und Kindergärten
- Elternbeiräte
- Familien (Eltern)
- Lokale Autoritäten (Bürgermeister, Gemeinderäte)
- Handwerksmeister (Ausbilder)
- Arbeitgeber
- Kinder
Medien
- Presse
- Rundfunk
- Fernsehen
- Internet
Der Beitrag von Kinderrechte Afrika e.V.
Engagement KiRA - Internationale Institutionen
- Lobbyarbeit
- Sensibilisierung
- Weitergabe von Erkenntnissen und Erfahrungen im Hinblick auf Kinderrechtsverletzungen und erfolgreiche Kinderrechtsschutzpraktiken
Engagement KiRA- Staatliche Institutionen
- Sensibilisierung
- Lobbyarbeit
- Erarbeitung und Bereitstellung von Arbeitsmaterialien
- (Gesetzessammlung, Handlungsanleitungen)
- Ausbildung und Fachbegleitung
- Mitwirkung bei der Reform des Jugendstrafrechts
- (Maßnahmen zum Schutz von Kindern gegen jegliche Formen der Ausbeutung und Misshandlung)
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit internationalen Normen
- Gründung eines Kontrollorgans zur Überwachung dernEinhaltung der fundamentalen Rechte von Kindern
Engagement KiRA - Zivilgesellschaft
- Sensibilisierung und Aufklärung
- Erstellung von Arbeitsmaterialien (Handlungsanleitungen)
- Austausch von erfolgreichen Strategien, Herangehensweisen und Praktiken
- Ausbildung und Weiterbildung der Partner und ihrer Handlungsfähigkeiten zum besseren Schutz von Kinderrechten
- Begleitung von Maßnahmen zum Schutz und zur Durchsetzung von Kinderrechten; Schaffung von Synergien; Bildung von Netzwerken
Engagement KiRA - Kinder
- Psychosoziale Betreuung, Förderung von Konfliktbewältigungsmechanismen, Stärkung von Selbstvertrauen und Selbsthilfekräften
- Bildungsangebote: Frühförderung, Vorschulerziehung, Grunderziehung, funktionale Alphabetisierung, Vermittlung von Werten, Konfliktbewältigung mit friedlichen Mitteln, Rechte und Pflichten
- Grundbedürfnisbefriedigung (Medikamente, Nahrung, Unterkunft und Kleidung)
- Freizeit- und kulturelle Angebote (Spiele, Sport, Kunst...)
- Rechtsbeistand
- Förderung der Beteiligung der Kinder
- Ergotherapie und Vermittlung praktischer Fertigkeiten
- Familiäre, soziale und berufliche Wiedereingliederung (Vorbereitung, Nachbetreuung)
- Berufsausbildungshilfen, Starthilfen für Kleinhandel und Kleingewerbe
- Unterstützung der Eigeninitiative zur Gründung von Interessenvertretungen
Engagement KiRA - Medien
- Sensibilisierung und Aufklärung
- Lobbyarbeit
- Erstellung von Arbeitsmaterialien (Handlungsanleitungen)
- Ausbildung und Fachbegleitung
- Erfahrungsaustausch