Unsere Arbeitsweise
Die Basis unserer Arbeit
- Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
- Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohl des Kindes
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) wurde am 20. November 1989 verabschiedet. Sie wurde von allen Staaten, außer den USA und Somalia, ratifiziert. Sie ist das erste weltweite zwischenstaatliche Abkommen, das sich ausschließlich mit dem Schutz des Kindes befasst. In ihrem Mittelpunkt steht nicht wie bisher das Kind als bloßes „Objekt“ der Hilfe, sondern als Person mit fundamentalen Rechten, die es zu schützen gilt. Dieser ganzheitliche Ansatz hat die Wahrnehmung und Stellung des Kindes in der Gesellschaft verändert und zu einer neuen, rechtsorientierten Arbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geführt.
Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes berücksichtigt regionale, kulturelle und soziale Besonderheiten Afrikas. Die Charta wurde am 11. Juli 1990 von der Konferenz der Staats- und Regierungschefs angenommen. Sie trat im November 1999 in Kraft und wurde bis heute von 45 Staaten ratifiziert. Sie gewährt Kindern die gleichen Rechte wie die KRK, betont aber gleichzeitig ihre Pflichten.
Trotz vieler Fortschritte werden die in der Kinderrechtskonvention bzw. der o.g. afrikanischen Charta verankerten Rechte nur in unzureichendem Maße in den meisten afrikanischen Ländern respektiert. Es fehlt oft am Bewusstsein über die die afrikanischen Staaten verpflichtenden Auswirkungen infolge dieser Konventionen. Es fehlt noch am notwendigen Know-how, diese in der Praxis zum Schutz elementarer, universal geltender Kinderrechte auch konkret umzusetzen.
Unsere Motivation
Durch unser Engagement für ‚kinderrechtsorientierte Projekte‘ wollen wir glaubhaftes, konkret an den Bedürfnissen und Interessen von Kindern orientiertes sowie politisches und anwaltschaftliches Handeln fördern.
Wir engagieren uns mit einem holistischen Ansatz auf drei Ebenen: Politik, Zivilgesellschaft und durch konkrete Arbeit zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Wir fördern mit Nachdruck den Austausch und die Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft für ein komplementäres, verantwortliches und nachhaltiges Handeln. Dabei spielt die Vernetzung von Akteuren ebenfalls eine zentrale Rolle.
Unsere Interventionsachsen
Aufgrund unserer langjährigen Arbeitserfahrung mit Projekten für Kinder und Jugendliche in Afrika und entsprechend unserem Leitbild und unseren Arbeitsansätzen, haben wir unseren Schwerpunkt auf die folgenden Interventionsbereiche gelegt:
(1) Arbeit mit dem Staat als Garant für die Umsetzung von Kinderrechten
(2) Arbeit mit der Zivilgesellschaft als Anwalt und Förderer von Kinderrechten
(3) Basisarbeit zur konkreten Verwirklichung der Rechte von Kindern in Notsituationen
(4) Anwaltschaftliches Handeln / Advocacy und Bildung von Netzwerken auf internationaler Ebene und in Deutschland
Diese Interventionsachsen werden in den Projekten durch Zielformulierungen präzisiert und durch konkrete Maßnahmen mit Inhalt gefüllt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt in erster Linie durch die lokalen Partnerorganisationen vor Ort, die von Kinderrechte Afrika e.V. beraten und unterstützt werden.
Unsere aktuellen Zielgruppen
- Kinder und Jugendliche ohne Familie oder stabile familiäre Verhältnisse / Straßenkinder
- Kinder und Jugendliche in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen (Haushaltshilfen, Lastenträgerinnen, etc.)
- Kinder, Opfer von Kinderhandel und kriminellen Machenschaften
- Kinder und Jugendliche, die von Missbrauch und Gewalt betroffen sind (einschließlich sexuellem Missbrauch von Mädchen, sog. Hexenkinder, etc.)
- Kinder und Jugendliche in Konflikt mit dem Gesetz bzw. in Polizeigewahrsam oder in Gefängnissen
- Kindersoldaten, Kinder und Jugendliche als Opfer von bewaffneten Konflikten
- Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Kinder und Jugendliche, die keinen Zugang zu Grunderziehung und Ausbildung haben (einschließlich kindliche Früherziehung)