Benin: Ein schützendes Umfeld für Auszubildende in Werkstätten

Titel: Schaffung eines schützenden Umfelds in Werkstätten mit Schwerpunkt auf den ausgebeuteten Auszubildenden

 

Projektgebiet: Porto-Novo, Benin

 

Laufzeit: 1.1.-31.12.2025

 

Lokaler Projektpartner: ESGB (Espace Solidarité Globale Bénin)

Hintergründe

Trotz der eindeutigen Rechtslage ist Kinderarbeit in Benin weiterhin verbreitet. Studien von 2021-2022 haben ergeben, dass 27,5% der Kinder im Alter von 5-17 Jahren schwerste Arbeiten verrichten müssen, die ihrem Alter nicht entsprechen. Sie sind Gefahren, den unterschiedlichen Witterungen und sehr langen Arbeitszeiten ausgesetzt und erhalten kaum Lohn.

 

Von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen sind auch Auszubildende betroffen. Diese werden oft schon früh von ihren Eltern an eine*n Werkstattleiter*in mit den besten Absichten abgegeben, in der Hoffnung ihren Kindern den Grundstein für eine bessere Zukunft zu geben. In Wahrheit werden die Jugendlichen dort jedoch oft wirtschaftlich ausgebeutet, teilweise unter gefährlichen Bedingungen. Es kommt nicht selten vor, dass die Auszubildenden bis zu 10 Jahre in diesen Werkstätten arbeiten müssen, bis sie ihre Gesellenprüfung ablegen dürfen. Eine Grundbildung (z. B. funktionelle Alphabetisierung) bleibt ihnen verwehrt. Viele sind mangelernährt und erfahren häufig auch (sexuelle) Gewalt.

 

Da dies oft hinter verschlossenen Mauern stattfindet, wird dieses Phänomen von der Gesellschaft nicht wahrgenommen. Außerdem sind die Auszubildenden ihren Meister*innen in jeglicher Hinsicht ausgeliefert, da sie von ihnen abhängig sind und es keine Hilfsangebote gibt.

 

Das Projekt zielt darauf ab, Auszubildenden eine sichere Umgebung unter Einhaltung ihrer Grundrechte zu gewährleisten. Dezentrale staatliche Akteure und Mediator*innen werden bei der Projektumsetzung einbezogen und die Zivilbevölkerung sensibilisiert.

Projektziele

Wirkungsziel: Verbesserung der Situation von 100 Auszubildenden (Jungen und Mädchen), mit Schwerpunkt auf denen, deren Grundrechte in den Berufsbildungsstätten nicht gewährt werden.

 

Unterziele:

  1. Die Werkstattleiter*innen werden sich der geltenden Gesetze (und der bei Nichteinhaltung drohenden Strafen) bewusst, machen sie sich zu eigen, wenden sie an und werden zu Multiplikator*innen bei ihren Kolleg*innen.
  2. Die betroffenen Kinder nehmen wieder am Schulunterricht (einige sind noch zu jung für eine Berufsausbildung) oder einer fördernden, ihre Rechte beachtenden Ausbildung teil und erhalten psychosoziale Begleitung.
  3. Die Eltern werden sich der physischen und psychischen Auswirkungen der Ausbeutung von Kindern bewusst, eignen sich eine positive Elternschaft an. Mindestens 1.500 weitere Gemeindemitglieder sind hierzu sensibilisiert.

Zielgruppen

  • 100 Auszubildende im Alter von 6-17 Jahren
  • 50 Eltern
  • 50 Ausbilder*innen und 500 Kolleg*innen
  • 10 staatliche Vertreter*innen
  • 1.500 Mitglieder der Zivilbevölkerung

Wesentliche Maßnahmen

  • Bestandsaufnahme zur Situation von Auszubildenden in Werkstätten in Zusammenarbeit mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen
  • Erstellung von Fortbildungs- und Sensibilisierungsunterlagen zu den Thematiken der Kinderarbeit, der Kinderrechte und der dazugehörigen Gesetzestexte
  • 3-tägige Schulung von 50 Werkstattleiter*innen zu den Gesetzestexten und den Rahmenbedingungen im Umgang mit Auszubildenden sowie 2-tägige Schulung der 50 Werkstattleiter zu Multiplikatoren zu den Thematiken
  • Identifizierung, Begleitung von 100 Auszubildenden aus Werkstätten, um ihre Rahmenbedingungen während der Ausbildung zu verbessern
  • Identifizierung von 10 Auszubildenden zur partizipativen Erarbeitung einer Veröffentlichung zum Thema Kinderarbeit und Rahmenbedingungen
  • Teilnahme der 10 Auszubildenden an Radiosendungen zu den Thematiken Kinderarbeit, Lehre, Ausbeutung
  • Identifizierung von 50 Auszubildenden, die sich in einer ausbeuterischen Situation befinden, Wiedereingliederung dieser in andere Lehrwerkstätten oder eine Schule
  • Identifizierung von 50 Eltern von Auszubildenden, die aus einer ausbeuterischen Situation entnommen wurden

 

Finanzierung

Projektkosten: 37.000 €

 

Finanzpartner:

  • Mit finanzieller Unterstützung des Staatsministeriums Baden-Württemberg über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ)
  • Hinzu kommen Eigenmittel von ESGB und Kinderrechte Afrika e. V. (d.h. Spenden)

Titelbild: Minderjährige sollen in Ausbildungsstätten besser vor (wirtschaftlicher und sexueller) Ausbeutung geschützt werden. © ESGB

Spendenkonto:

Sparkasse Offenburg/Ortenau

Kinderrechte Afrika e. V.

BIC: SOLADES1OFG

IBAN:

DE69 6645 0050 0076 0040 44

Kinderrechte Afrika e. V.

Schillerstraße 16

D-77933 Lahr

 

Tel.: 07821/38855

Fax: 07821/985755

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