Wer nationale und internationale Kinder- und Jugendschutzgesetze durchsetzen will, muss diese zunächst kennen und verstehen.
Zu diesem Zweck haben wir mit unseren Partnern in mehreren Ländern entsprechende Gesetze zusammengetragen, kommentiert und an die verschiedenen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen des Kinderschutzes verteilt.
Mehr zur Entstelung der Gesetzessammlungen lesen Sie weiter unten.
Im Jahr 2022 hat die Regierung Togos ein neues Gesetz erlassen, das Schüler*innen, Studierende und Auszubildende besser vor sexueller Gewalt in Bildungsstätten schützen soll.
Mit unserem Partner CREUSET und unter Mitwirkung des Justizministeriums sowie anderer Organisationen des Kinderschutzes haben wir das Gesetz in einfache Sprache übertragen und ein Handbuch dazu herausgegeben.
Eltern und Akteuren der Kinderrechtsarbeit steht nun ein praktisches Handbuch zu den rechtlichen Grundlagen der elterlichen Verantwortung zur Verfügung. Eine Version des Handbuchs in einfachem Französisch ist fertiggestellt und in die lokalen Sprachen Goun und Yoruba übersetzt, die in der Projektregion am häufigsten gesprochen werden. In bisherigen Gesprächen und Veranstaltungen zeigten sich die Eltern oft erstaunt über die rechtlichen Konsequenzen von Kinderrechtsverletzungen. Das Handbuch soll helfen, ihnen ihre Rechte und Pflichten als Eltern anschaulich zu erklären.
Ein Informations- und Aktionshandbuch, das die Rechte arbeitender Kinder in Mali anschaulich erklärt und praktische Handreichungen für deren Umsetzung gibt, konnte im Februar veröffentlicht werden. Es wird nun unter den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren des Kinderschutzes in Mali verbreitet. Ihnen soll es künftig als Orientierung und Argumentationshilfe für den Schutz arbeitender Kinder z. B. vor Ausbeutung und Gewalt dienen. Übersichten und Vorlagen, die beispielsweise bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen genutzt werden können, helfen dabei.
z. B.
Dokumentation des spezifischen Rechtsrahmens der nationalen und internationalen Rechtsnormen zum Schutz der Kinderrechte besonderer Zielgruppen:
Seit Beginn unseres Engagements in Afrika wurden wir immer wieder von Richter*innen und Staatsanwält*innen darauf hingewiesen, dass auf nationaler Ebene kein oder nur
ein sehr begrenzter Zugang zu Texten internationaler Rechtsnormen und selbst nationaler Gesetze besteht. Ein Umstand, der einen aktiven Schutz von Kinderrechten in der täglichen
Arbeit von Polizei und Justiz erschwert. Der Wunsch nach einer Sammlung von Gesetzestexten auf der Grundlage rechtsstaatlicher Normen und Regeln, im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention, wurde
also an Kinderrechte Afrika e. V. herangetragen. In Kooperation mit BICE International erstellten wir entsprechende Gesetzessammlungen für lokale Akteurinnen und Akteure der
Jugendgerichtsbarkeit.
Unsere Teams führten umfangreiche Recherchen sowohl in der Elfenbeinküste und der D. R. Kongo, als auch in den Bibliotheken von BICE Brüssel und Paris durch. Wir trugen die verschiedenen nationalen
Gesetze sowie internationalen Rechtsnormen im Bereich des Jugendstrafrechts zusammen. Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe vor Ort, jeweils bestehend aus namhaften Vertretern von
Justiz, Polizei und Zivilgesellschaft, wurde sodann über mehrere Monate hinweg eine vergleichende Darstellung von national geltendem Recht und aktuellen Rechtspraktiken mit
international gültigen Rechtsnormen sowie ausführliche Kommentare, Analysen und Handlungsanleitungen zum Schutz von Kinderrechten erarbeitet. Diese Gesetzestexte und Analysen wurden in einer Sammlung
zusammengefasst und im Rahmen eines mehrtägigen Arbeitsseminars einer größeren Gruppe von Jugendrichtern, Staatsanwälten, Polizei- und Strafvollzugsbeamten sowie Sozialarbeitern des jeweiligen Landes
zur Diskussion vorgelegt.
Ein ähnliches Vorgehen wiederholten wir in Mali, Togo und Kamerun.
Die Gesetzessammlungen, die sich an Justizpersonal (Richter*innen, Staatsanwält*innen, Notar*innen, Polizei- und Strafvollzugspersonal, Anwält*innen, Sozialarbeiter*innen sowie die Zivilgesellschaft
(Vertreter*innen lokaler Bürgerinitiativen, Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Medien) richten, werden allen Verantwortlichen aus dem Bereich der Jugendgerichtsbarkeit einen schnellen Zugang
zu den für ihre Arbeit notwendigen Informationen ermöglichen. Darüber hinaus liefern sie praktische Hilfestellungen in Form von konkreten Handlungsanleitungen für eine wirksamere
Umsetzung, der Förderung und des Schutzes der Rechte von Kindern in der Jugendgerichtsbarkeit.
In der D. R. Kongo wurde nach Erscheinen der Gesetzessammlung für den Bereich der Jugendstrafgerichtsbarkeit und mit Beginn des Prozesses der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung,
insbesondere auch von Kindersoldaten, gegenüber Kinderrechte Afrika e. V. der Wunsch geäußert, eine vergleichbare Sammlung auch für den aktiveren Schutz der Rechte von Kindern in Armeen und
bewaffneten Gruppen sowie von Kindern als Opfer von bewaffneten Konflikten zu erarbeiten.
Mittlerweile wurden über 5.000 Gesetzessammlungen an Jugendrichter*innen, Staatsanwält*innen, Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Sozialarbeiter*innen sowie unsere verschiedenen Partnerorganisationen verteilt. Die Resonanz war einheitlich positiv. Es hat sich gezeigt, dass die Gesetzessammlungen nicht nur ein wichtiger Beitrag für die Umsetzung, die Förderung und den Schutz elementarer Kinderrechte in der Jugendstrafgerichtsbarkeit sind, sondern auch zur Harmonisierung der nationalen Rechtspraxis mit internationalem Recht beitragen.
Titelbild: Minderjährige im Gefängnis in der D. R. Kongo. Kinder haben ein Recht auf Rechtsbeistand und einen fairen Prozess.