sich stark machen für Kinderrechte
sich stark machen für Kinderrechte
 

Viele Möglichkeiten zu helfen

 

 

Unsere Arbeit erfordert einen langen Atem,

denn wir arbeiten ganzheitlich und nachhaltig.

 

Engagieren Sie sich mit uns für Kinderrechte und spenden Sie regelmäßig!

 

Wir können noch mehr tun mit Ihrer Hilfe.

 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten,

unsere Arbeit gezielt und wirksam zu unterstützen:

 

Einmalig oder regelmäßig spenden

Fördermitgliedschaft

Anlässe und Spendenaktionen

Projektpatenschaft

Geldauflagen und Bußgelder

Nachlass- und Kondolenzspende

Einmalige oder regelmäßige Spende

Spendenkonto

 

Sparkasse Offenburg/Ortenau

Kinderrechte Afrika e. V.
IBAN: DE 86 664 500 50 00 00 00 40 44

BIC: SOLADES 1OFG

 

Um Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir Ihre Anschrift. Diese können Sie uns gern auf der Überweisung oder per E-Mail mitteilen.

 

Wir sind aus Datenschutzgründen nicht berechtigt, eigene Nachforschungen zu Ihrer Anschrift anzustellen. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei einer Einzelspende bis 200 Euro ein Ausdruck Ihrer Überweisung dem Finanzamt als Nachweis genügt.

Besondere Spendenaktion

Ob Firmenjubiläum, Hochzeit oder Geburtstag, machen Sie eine innovative Spendenaktion daraus!

 

Sind Sie sportlich aktiv, besitzen einen Blumen- oder Friseurladen?

"Der Haarschnitt für den guten Zweck!" oder "Ein Blumenstrauß für Kinderrechte!" verbindet Ihr karitatives Engagement mit einem Angebot an Ihre Kunden.

Sie können jederzeit Ihre eigene Spendenaktion starten oder uns zu gegebenen Anlässen in unserer Arbeit unterstützen.

 

Ein Beispiel ist die erfolgreiche Kunstausstellung in Kloster Hegne „Aus der Finsternis Glanz schälen“, unter anderem mit Werken unseres Mitglieds Peter Klein und unseres Spenders Dr. Paul Klein. Den Erlös aus dem Verkauf ihrer Kunstwerke spendeten die beiden Künstler unserem Verein.

 

Gern berichten wir in unserem Newsletter und auf unserer Facebook-Seite von Ihrem karitativen Engagement.

 

Sie haben Ihre Aktion mit Foto- und Filmmaterial dokumentiert? Wir teilen sie auf unserem Youtube-Kanal oder präsentieren sie auf Veranstaltungen.

 

Fördermitgliedschaft

 

Durch Ihre Fördermitgliedschaft schenken Sie uns Vertrauen und Planungssicherheit.

Wir können längerfristig planen, denn Sie sichern die Perspektive auf verfügbare, finanzielle Mittel.

 

Sie wollen längerfristig helfen und an unserer Seite stehen?

Sie wollen ein Zeichen setzen, gegen Kinderrechtsverletzungen und Missstände, die nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen?

Sie wollen den unverschuldet in Not Geratenen helfen?

 

Dann werden Sie Fördermitglied!

 

Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts werden.

 

Ihre Vorteile

  • Sie sparen Zeit, indem Sie uns einmalig eine Einzugsermächtigung erteilen bzw. einmalig einen Dauerauftrag einrichten.
  • Ihre Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Wir schicken Ihnen postalisch (auf Wunsch auch elektronisch) eine Spendenquittung im Anschluss an Ihre Spende oder eine Sammelzuwendungsbestätigung zu Beginn des Folgejahres, wenn Sie uns mehrmalig im Jahr unterstützen.
  • Ihre Fördermitgliedschaft ist jederzeit schriftlich kündbar, ohne Fristen.

 

Projektpatenschaft

Möchten Sie gern eine Projektpatenschaft in einem unserer Kinderschutzzentren übernehmen?

 

Die afrikanische Gesellschaft sieht Kinder zunächst als Teil einer sozialen Gemeinschaft, weniger als Einzelpersonen, deren individuelle Bedürfnisse besonders gefördert werden sollen.

 

Dies betont auch die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohl des Kindes, die von der afrikanischen Staatengemeinschaft 1990 verabschiedet wurde.

Geminsam mit unseren afrikanischen Partnern versuchen wir, sowohl die familiäre und soziale Integration des Kindes in der behüteten Gemeinschaft zu stärken, als auch das Kind als Individuum mit spezifischen Rechten und Bedürfnissen zu fördern.

Wir vermitteln daher bewusst keine individuellen Kinderpatenschaften, bei denen es leicht zur Bevorzugung von Einzelnen kommen kann. Oft führt dies zu Ungleichgewichten, Neid und Missgunst in der Umgebung des Kindes und bei den eventuell "Zu-Kurz-Gekommenen".

 

Einzelfallhilfe ist weder nachhaltig noch gerecht und entspricht nicht dem Selbstverständnis unserer Arbeit für Kinder. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, die Patenschaft einer Gruppe von Kindern in einem unserer Projekte zu übernehmen. Ihre Hilfe kommt somit allen Kindern der von Ihnen gewählten Projektgruppe zugute und orientiert sich am Gemeinwohl.


Sie können mit einer Projektpatenschaft das soziale Miteinander und Teilen, die Toleranz und Rücksichtnahme der Kinder untereinander sowie deren Selbstwertgefühl stärken.

 

Um eine Patenschaft zu übernehmen, füllen Sie einfach das Formular aus und wir informieren Sie weiter.

Nachlass- oder Kondolenzspende

Der Verlust eines verstorbenen Menschen schmerzt. Angehörige und Bekannte möchten ihrer Trauer Raum geben und etwas Gutes tun, etwas im Sinne des/der Verstorbenen.

 

Setzen Sie durch Kondolenzspenden ein Zeichen. Bitten Sie Ihre Verwandten und Bekannten um eine Kondolenzspende zugunsten der Zukunft für Kinder in Not. Wir sind Ihnen zu besonderem Dank verpflichtet, wenn Sie auch in so schweren Zeiten an uns denken und uns in unserer gemeinnützigen Arbeit so selbstlos unterstützen.

 

Ein Testament ist eine Regelung für den Erbfall. Das Testament ist eine jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen. Es bietet die Möglichkeit, Ihr juristisches oder soziales Engagement für Recht und Gerechtigkeit testamentarisch zu regeln und zu bewahren.

 

Sie können Kinderrechte Afrika e.V. beispielsweise bei der Regelung Ihres Nachlasses (Vermächtnis oder Schenkung) oder in ihrem letzten Willen berücksichtigen und zur Schaffung einer Umwelt beitragen, die Kinderrechte fördert und schützt.

Detaillierte Informationen zur Kondolenzspende
Detaillierte Informationen zur Kondolenz[...]
PDF-Dokument [232.9 KB]

Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für Kinderrechte Afrika e. V. eine große Unterstützung. Damit halfen Richter(innen) und Staatsanwält(inn)e(n) uns bisher z. B. bei unserer Arbeit, das Schicksal jener Kinder zu verändern, denen selbst das Recht auf angemessene Behandlung in Strafrecht und Strafverfahren verweigert wird.

 

Können Sie selbst über die Zuweisung von Geldauflagen entscheiden oder kennen Sie Strafrichter(innen) bzw. Staats- und Amtsanwält(inn)e(n)? Dann empfehlen Sie uns gern weiter!

Ihre Geldauflagen wirken u. a. präventiv gegen Jugenddelinquenz und willkürliche Verhaftung!
Kinder auf der Straße geraten leicht mit dem Gesetz in Konflikt. Unsere Partner engagieren sich in der sozialen Arbeit im offenen Milieu, um Kinder auf der Straße wieder einzugliedern und ihnen konkrete Zukunftsperspektiven zu geben.
 
Zudem wurden die gesetzlich geregelten Mindestgarantien, für den Fall, dass ein Kind einer Straftat beschuldigt wird, in unseren Partnerländern oft nicht eingehalten. Durch 20 Jahre Projektarbeit und -erfahrung, konnten wir zudem grundlegende Veränderungen in 7 Ländern und 32 Städten bzw. Haftanstalten erreichen. Mehr Informationen.

Wie helfe ich am besten?

Sie sind sich unschlüssig, wie Sie am sinnvollsten spenden können?

Diese allgemeinen Ratschläge des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen geben eine Orientierung. Kinderrechte Afrika e. V. wird jährlich vom DZI hinsichtlich Umgang und Verwendung der anvertrauten Mittel geprüft und trägt das DZI-Spendensiegel seit 2002. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Spenden-Tipps des DZI
Die_7_wichtigsten_Tipps_fuer_Spender.pdf
PDF-Dokument [192.0 KB]

Titelbild: Eine Mutter in Mali unterstützt mit Enthusiasmus die Maßnahmen zur Stärkung der Rechte für Mädchen, die ihr selbst vorenthalten wurden.

© Elisabeth Munsch/ Kinderrechte Afrika e. V.

Spendenkonto:

Sparkasse Offenburg/Ortenau

Kinderrechte Afrika e. V.

BIC: SOLADES1OFG

IBAN:

DE69 6645 0050 0076 0040 44

Kinderrechte Afrika e. V.

Schillerstraße 16

D-77933 Lahr

 

Tel.: 07821/38855

Fax: 07821/985755

info[at]kinderrechte-afrika.org

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