Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen

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Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für Kinderrechte Afrika e. V. eine große Unterstützung. Damit helfen Richter(innen) und Staatsanwält(inn)e(n) uns u. a., eine rechtliche Begleitung für Kinder zu ermöglichen, deren Grundrechte aufs Gröbste verletzt werden. Dass sind z. B. Kinder, die (sexuelle) Gewalt und Misshandlung erfahren mussten, von Terrorgruppen zwangsrekrutiert wurden oder aufgrund ihrer Notsituation in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind.

Können Sie selbst über die Zuweisung von Geldauflagen entscheiden oder kennen Sie Strafrichter(innen) bzw. Staats- und Amtsanwältinnen/-anwälte?

 

Dann empfehlen Sie uns gern weiter!

Wir sind in der Liste der zuweisungsberechtigten Organisationen bei den Oberlandesgerichten bundesweit eingetragen. Gerne stellen wir den zuweisenden Gerichten und Staatsanwaltschaften entsprechende Unterlagen (Faltblätter, Überweisungsvordrucke usw.) zur Verfügung.

Wir garantieren eine transparente Abwicklung und eine satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen.

 

Unser Konto für Bußgelder und Geldauflagen:

 

Konto-Nr.: 4877570
BLZ: 66450050 (Sparkasse Ortenau)
IBAN: DE 40 6645 0050 0004 8775 70
BIC: SOLADES 1OFG

Titelbild: Kinder in Haft in der D. R. Kongo. Mit verschiedenen Projekten haben wir den Rechtsbeistand für Kinder und Jugendliche ermöglicht, deren Grundrechte im Strafvollzug keine Beachtung fanden. Es handelte sich meist um Kinder, die willkürlich, unschuldig oder wegen Bagatelldelikten verhaftet und dann in Gefängnissen jahrlelang vergessen wurden. © Jacky Naegelen

Spendenkonto:

Sparkasse Offenburg/Ortenau

Kinderrechte Afrika e. V.

BIC: SOLADES1OFG

IBAN:

DE69 6645 0050 0076 0040 44

Kinderrechte Afrika e. V.

Schillerstraße 16

D-77933 Lahr

 

Tel.: 07821/38855

Fax: 07821/985755

info[at]kinderrechte-afrika.org

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