Transparenz

Wir finanzieren unsere Projektarbeit in Afrika vor allem durch

  • Zuwendungen von öffentlichen Finanzgebern,
  • Finanzierungen von Stiftungen und Partnerorganisationen,
  • Spenden, Fördermitgliedschaften und Beiträgen,
  • Vermächtnisse, Bußgelder, Spendenaktionen.

 

Wichtigste Finanzgeber waren und sind dabei das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Europäische Kommission, das belgische Außenministerium und Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit, die Projekte von Kinderrechte Afrika e. V. mit meist 75 bis 90 % des Projektvolumens unterstützen und damit das Rückgrat für die finanzielle Absicherung unserer Mehrjahresprojekte bilden.

 

Voraussetzungen für diese Kofinanzierungen sind unsere finanziellen Eigenbeiträge in Form von Spenden und privaten Fördergeldern.

Insofern haben Spenden und andere private Zuwendungen eine besondere Bedeutung und eine Hebelwirkung für die Finanzierung unserer Projekte.

 

Zu den Werbeformen von Kinderrechte Afrika e. V. zählen Printmedien (Jahresberichte, Jubiläumsbroschüre, Faltblätter, jährliche Mailings), sowie digitale Medien (Website, E-Mail-Newsletter, soziale Netzwerke, Spendenplattformen). Nach Möglichkeit werden kostenfreie Inserate z. B. in juristischen Zeitschriften genutzt.


Unsere institutionellen Kosten werden im Wesentlichen finanziert durch

  • Verwaltungskostenpauschalen der öffentlichen Finanzgeber
  • Einnahmen von KiRA-Consult, der vereinseigenen Beratungsabteilung für Entwicklungsorganisationen
  • ausdrücklich bewilligte Projektmittel und Spenden für die Projektbegleitung und Stärkung der afrikanischen Partnerorganisationen
  • Geldauflagen, die uns zugewiesen werden
  • institutionelle Zuwendungen an den Verein.


Die Finanzberichte der Projekte werden unabhängigen Prüfern vorgelegt.
Der Jahresabschluss des Vereins (s. u.) wird jährlich einer externen Wirtschaftsprüfung unterworfen.

DZI-Spendensiegel

Wir haben uns zu Transparenz und Offenheit verpflichtet. Dafür steht das Siegel des Deutschen Zentralsinstituts für soziale Fragen (DZI), das uns seit 2002 zuerkannt wird.

 

Unsere Merkmale:

  • niedrige Verwaltungskosten (unter 10%)
  • gemeinnützig
  • Kinder- und Jugendhilfe.

 

Die wesentlichen Kriterien für die Zuerkennung des Siegels:

  • Leitung und Aufsicht sind wirksam und voneinander getrennt,
  • klare, wahre, sachliche und offene Öffentlichkeitsarbeit,
  • sparsame, wirtschaftliche und wirksame Mittelverwendung,
  • angemessene Vergütungen,
  • aussagekräftige, angemessen geprüfte Rechnungslegung,
  • Transparenz der Strukturen, Tätigkeit und Finanzen.

Unterstützung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Wir schließen uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an und verpflichten uns, bestimmte Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zur stellen.

 

In diesen Veröffentlichungsrichtlinien für gemeinnützige Organisationen der Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

 

Kinderrechte Afrika e.V. ist eine international tätige Kinderrechtsorganisation, die sich schon seit 1995 für die Durchsetzung und Wahrung der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen in Afrika engagiert.

Kinderrechte Afrika e.V. - Zukunft für Kinder in Not
Schillerstr. 16
77933 Lahr (Schwarzwald)

Tel. : 07821 / 38855
Fax. : 07821 / 985755

Email: info@kinderrechte-afrika.org
Homepage: www.kinderrechte-afrika.org

Spendenkonto:
IBAN: DE 86 664 500 50 00 00 00 40 44
BIC: SOLADES 1OFG

 

2. Satzung und Selbstverständnis

 

Satzung_KiRA_Juni_2022.pdf
PDF-Dokument [131.7 KB]

 

3. Aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt

 

Unser Freistellungsbescheid für 2021-2026
Freistellungsbescheid_KiRA_20.08.2021.pd[...]
PDF-Dokument [1.0 MB]

 

4. Vorstand und Aufsichtsorgane

 

Übersicht der aktuellen Posten

Alle Mitglieder des Vorstands sowie alle Personen der Aufsichtsorgane des Vereins sind ehrenamtlich tätig.

Hier finden Sie den Bericht des Vorstands 2021
KiRA_Bericht_des_Vorstands_2022.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]

 

5. Letzter Jahresbericht

Unser Jahresbericht 2022
KiRA_Jahresbericht_2022_Einzelseiten.pdf
PDF-Dokument [1.7 MB]

 

6. Personalstruktur

 

Hauptamtlich Mitarbeitende

Kinderrechte Afrika e.V. beschäftigt derzeit 4 hauptamtliche Mitarbeitende, davon 2 in Teilzeit. Alle erhalten ausschließlich ein Festgehalt und keine erfolgsabhängigen Bezüge. Für Beratungsaufträge im Ausland wird eine Sonderzahlung gewährt. Die Summe der Personalkosten betrug 2022 198.595 Euro. Die ehrenamtlich tätigen Organmitglieder erhalten für ihr Engagement keine Aufwandsentschädigungen.

 

Ehrenamtliche und Bundesfreiwillige
Kinderrechte Afrika e. V. wird außerdem von ehrenamtlich Engagierten, Schüler*innen, Student*innen und ehemaligen Praktikant*innen unterstützt. Kinderrechte Afrika e. V. ist als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst mit maximal 4 Bundesfreiwilligendienststellen anerkannt.

 

 

7. Angaben zur Mittelherkunft und 8. Angaben zur Mittelverwendung

 

Einnahmen werden u. a. akquiriert über unsere Newsletter, Mailings, Bußgelder, Inserate in Fachzeitschriften und Spendenaufrufe im Internet.

 

Detaillierte Informationen zu unseren Einnahmen in Form von Spenden und Beiträgen, öffentlichen Zuwendungen etc. sowie deren Verwendung und eine Vermögensübersicht finden Sie in unseren Jahresberichten.

 

Detaillierte Informationen über Höhe und Herkunft unserer Einnahmen und deren Verwendung finden Sie im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022:

Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022
Prüfbericht_JA_2022_Kinderrechte_Afrika.[...]
PDF-Dokument [1.4 MB]

 

9. Weitere Mitgliedschaften

 

Kinderrechte Afrika e.V. ist Mitglied in den Netzwerken VENRO und CRIN.

 

Wir achten die ethischen Grundsätze es Verbandes Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO). Sie sind im „Kodex Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit“ sowie im „Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle“ formuliert.

 

Zudem sind wir in den VENRO AGs Kinderrechte, Wirkungsbeobachtung, Gender und Kofinanzierung vertreten. VENRO ist ein Zusammenschluss von rund 140 deutschen Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der Humanitären Hilfe sowie der entwicklungspolitischen Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

 

Das Child Rights International Network (CRIN) ist ein global-anwaltschaftliches Netzwerk für Kinderrechte.

 

Seit 1995 setzt sich das Netzwerk für einen Paradigmenwechsel in Regierungen und Gesellschaften für die Rechte des Kindes weltweit ein. Dem Netzwerk gehören ca. 3.000 kinderrechtsorientierte Organisationen an, darunter Kinderrechte Afrika e. V.

 

 

10. Angaben zu juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

 

Neben den privaten Spenden, die 2022 7% unserer Einnahmen ausmachten, stellen öffentliche Zuwendungen einen wichtigen Teil unserer Einnahmen dar (68%). Es gab keine Einzelspende, die über 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachte.

Titelbild: Schulung einer Kooperative im ländlichen Raum in Mali u. a. zur transparenten Finanzverwaltung. © GRADEM.

Spendenkonto:

Sparkasse Offenburg/Ortenau

Kinderrechte Afrika e. V.

BIC: SOLADES1OFG

IBAN:

DE69 6645 0050 0076 0040 44

Kinderrechte Afrika e. V.

Schillerstraße 16

D-77933 Lahr

 

Tel.: 07821/38855

Fax: 07821/985755

info[at]kinderrechte-afrika.org

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