Wir finanzieren unsere Projektarbeit in Afrika vor allem durch
Unsere wichtigsten öffentlichen Finanzgeber sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Europäische Kommission (EU) und die Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ), die unsere Projekte mit meist 75% bis 90% des Projektvolumens unterstützen und damit das Rückgrat für die finanzielle Absicherung unserer Mehrjahresprojekte bilden.
Voraussetzungen für diese Finanzierungen sind unsere Eigenbeiträge in Form von Spenden und privaten Fördergeldern. Insofern haben Spenden und andere private Zuwendungen eine besondere Bedeutung und eine Hebelwirkung für die Finanzierung unserer Projekte.
Spenden und private Förderungen ermöglichen es uns auch, kleinere Projekte komplett ohne öffentliche Mittel durchzuführen.
Zu den Werbeformen von Kinderrechte Afrika e. V. zählen Printmedien (Jahresberichte, Faltblätter, jährliche Mailings), sowie digitale Medien (Website, E-Mail-Newsletter, Spendenplattformen).
Unsere institutionellen Kosten werden im Wesentlichen finanziert durch
Wir haben uns zu Transparenz und Offenheit verpflichtet. Dafür steht das Siegel des Deutschen Zentralsinstituts für soziale Fragen (DZI), das uns seit 2002 zuerkannt wird.
Unsere Merkmale:
Die wesentlichen Kriterien für die Zuerkennung des Siegels:
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb möchten wir uns der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) von Transparency Deutschland e. V. anschließen und haben die Aufnahme in die ITZ-Unterzeichnerliste beantragt. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Kinderrechte Afrika e. V. ist eine international tätige Kinderrechtsorganisation, die sich schon seit 1995 für die Durchsetzung und Wahrung der Grundrechte von Kindern
und Jugendlichen in Afrika engagiert.
Kinderrechte Afrika e.V. - Zukunft für Kinder in Not
Schillerstr. 16
77933 Lahr (Schwarzwald)
Tel. : 07821 / 38855
Fax. : 07821 / 985755
Email: info@kinderrechte-afrika.org
Homepage: www.kinderrechte-afrika.org
Spendenkonto:
IBAN: DE69 6645 0050 0076 0040 44
BIC: SOLADES 1OFG
2. Satzung und Selbstverständnis
Unser Selbstverständnis
3. Aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
4. Vorstand und Aufsichtsorgane
Übersicht der aktuellen Posten
Alle Mitglieder des Vorstands sowie alle Personen der Aufsichtsorgane des Vereins sind ehrenamtlich tätig. Den Bericht des Vorstands finden Sie im untenstehenden
Jahresbericht.
5. Letzter Jahresbericht
Unser Jahresbericht 2025 ist in Arbeit.
6. Personalstruktur
Kinderrechte Afrika e.V. beschäftigt derzeit 5 hauptamtliche Mitarbeitende, davon 4 in Teilzeit. Alle erhalten ausschließlich ein Festgehalt und keine erfolgsabhängigen Bezüge. Für Beratungsaufträge im Ausland im Rahmen von KiRA-Consult wird eine Sonderzahlung gewährt. Die Summe der Personalkosten betrug 2025 insgesamt 278.922 Euro (inklusive einem einmaligen Inflationsausgleich). Die ehrenamtlich tätigen Organmitglieder erhalten für ihr Engagement keine Aufwandsentschädigungen.
Ehrenamtliche und Bundesfreiwillige
Kinderrechte Afrika e. V. wird außerdem von ehrenamtlich Engagierten, Schüler*innen, Student*innen und ehemaligen Praktikant*innen unterstützt. Kinderrechte Afrika e. V.
ist als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst mit maximal 4 Bundesfreiwilligendienststellen anerkannt.
7. Angaben zur Mittelherkunft und 8. Angaben zur Mittelverwendung
Einnahmen werden u. a. akquiriert über Projektanträge, Newsletter, Mailings, Bußgelder, Inserate in Fachzeitschriften und Spendenaufrufe im Internet.
Detaillierte Informationen zu unseren Einnahmen in Form von Spenden und Beiträgen, öffentlichen Zuwendungen etc. sowie deren Verwendung und eine Vermögensübersicht finden Sie jeweils auf den letzten Innenseiten in unseren Jahresberichten.
Detaillierte Informationen über Höhe und Herkunft unserer Einnahmen und deren Verwendung finden Sie im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025:
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheiten
Kinderrechte Afrika e.V. ist ein unabhängiger Verein. Er betreibt zudem den Beratungsdienst KiRA-Consult.
Die aktuellen Partnerorganisationen zur Umsetzung von Projekten in afrikanischen Ländern sind unter Partner vorgestellt.
Kinderrechte Afrika e.V. ist Mitglied in den Netzwerken VENRO und CRIN.
Wir achten die ethischen Grundsätze es Verbandes Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO). Sie sind im „Kodex Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit“ sowie im „Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle“ formuliert. VENRO ist ein Zusammenschluss von rund 140 deutschen NRO im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der Humanitären Hilfe sowie der entwicklungspolitischen Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
Das Child Rights International Network (CRIN) ist ein global-anwaltschaftliches Netzwerk für Kinderrechte.
Seit 1995 setzt sich das Netzwerk für einen Paradigmenwechsel in Regierungen und Gesellschaften für die Rechte des Kindes weltweit ein. Dem Netzwerk gehören ca. 3.000 kinderrechtsorientierte Organisationen an, darunter Kinderrechte Afrika e. V.
10. Angaben zu juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Neben den privaten Spenden, die 2025 8% unserer Einnahmen ausmachten, stellen öffentliche Zuwendungen (55%, v.a. BMZ) und private Fördermittel (35%, v.a. Marie-Eberth-Stiftung) einen wichtigen Teil unserer Einnahmen dar.
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch eine*n Entscheidungsträger*in unserer Organisation abgezeichnet.
Stand: 6.8.2026
Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) ein. Deshalb haben wir den Code of Conduct Demokratische KI unterzeichnet – eine Selbstverpflichtung, die acht zentrale Prinzipien für demokratische Technologiegestaltung festhält.
Der Code of Conduct wurde in einem Prozess gemeinsam mit über 50 Organisationen der Zivilgesellschaft entwickelt und bietet Orientierung für den transparenten und
partizipativen Umgang mit KI. Das Projekt wurde von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt umgesetzt und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend
gefördert.
Mehr Infos zum Code of Conduct sowie die Möglichkeit zum Mitzeichnen unter demokratische-ki.de.
Titelbild: Schulung einer Kooperative im ländlichen Raum in Mali u. a. zur transparenten Finanzverwaltung. © GRADEM.