Kinderrechte Afrika e. V. - Zukunft für Kinder in Not
Die Politik unseres Vereins wird derzeit von 32 Mitgliedern bestimmt. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte und überwacht die Arbeit des vom Geschäftsführer koordinierten Mitarbeiterteams.
Tätigkeitsbereiche und Fachkompetenzen der ehrenamtlichen Mitglieder und hauptamtlichen Mitarbeitenden sind u.a.:
Medizin, insbesondere Tropenmedizin, Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Logopädie, Ergotherapie, internationale soziale Arbeit, öffentliches Gesundheitswesen, Erziehungswissenschaften, Entwicklungsökonomie, Soziologie, Jura insbesondere Völker-, Privat-, Kinder-, Familien- und Jugendstrafrecht, Politik, Theologie, Baufachwesen, Architektur, Bank- und Unternehmensführung, Verwaltung, Qualitätsmanagement sowie Change Management.
Die meisten unserer Mitglieder verfügen über einschlägige und teilweise langjährige Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Afrika. Dies ist aber keine Voraussetzung, um Mitglied bei Kinderrechte Afrika e. V. zu werden.
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien und Prioritäten des Vereins im Rahmen der Satzung und tagt mindestens einmal jährlich. Sie wählt die Mitglieder des Vorstands, des Finanzkontrollausschuss sowie den*die Kindesschutzbeauftragte*n. Sie bestätigt das Mandat des Geschäftsführers und bestimmt die externe Wirtschaftsprüfung Sie beschließt den Wirtschaftsplan und genehmigt den Jahresabschluss auf der Grundlage des Wirtschaftsprüfungsberichts. Außerdem definiert sie die Aufgaben des FKA. Die Mitgliederversammlung bestätigt neue Mitglieder im Verein und stimmt über wichtige richtungsweisende Fragen ab. Die Mitgliederversammlung Die Mitglieder von Kinderrechte Afrika e. V. bringen sich in einem selbstgewählten Umfang ehrenamtlich ein und verpflichten sich zur Kindesschutz-Policy des Vereins. Alle Organmitglieder sowie Mitarbeitende legen zusätzlich alle 3 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte und verwaltet dessen Vermögen. Dem Vorstand obliegen alle Aufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
Die*der Kindesschutzbeauftragte steht der Öffentlichkeit als Ansprechpartnerin in Verdachtsfällen bezüglich Gewalt an Kindern durch Mitarbeitende, Mitglieder, Ehrenamtliche oder Partner des Vereins zur Verfügung. Sie*er prüft die Anschuldigungen und entscheidet über weitere Schritte. Sie*er berichtet anonymisiert an die Mitgliederversammlung.
Der Finanzkontrollausschuss (FKA) prüft die wirtschaftliche und angemessene Verwendung der Vereinsmittel. Er äußert sich zur Finanzplanung und empfängt regelmäßig die Finanzberichte sowie den Prüfbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Er berichtet an den Vorstand sowie an die Mitgliederversammlung.
Der*die Geschäftsführer*in leitet das operative Geschäft des Vereins und nimmt an Vorstandssitzungen ohne Stimmberechtigung teil.
Pia-Christina Böhm
Sozialpädagogin
Stefanie Wenzel
Logopädin
Markus Werst
Change Management
Prof. Dr. med. Peter Stingl
Gründungsmitglied und Vorsitzender des Vereins bis 2008
Tropenarzt mit Afrikaerfahrung seit 1969
Lothar Hainz
Zwei Jahrzehnte lang hat sich Lothar Hainz als Vorsitzender mit großer Leidenschaft dafür eingesetzt, dass unser Verein in Deutschland seinen Platz als anerkannte internationale Kinderrechtsorganisation findet. Dabei hat er all sein Fachwissen, seine berufliche Erfahrung, zu der auch eine mehrjährige Arbeitsperiode in Afrika zählt, und viel persönliche Überzeugungskraft eingebracht. Unvergessen bleibt, mit welcher Zielstrebigkeit und Tatkraft er in seiner Zeit als Vorsitzender die entscheidenden Weichenstellungen für unsere erfolgreiche und nachhaltige Vereinsarbeit gelegt hat.
Lothar Hainz verstarb am 4. Januar 2023. Wir werden Lothar Hainz stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Unserem langjährigen Vorsitzenden und Vereinsgründer Horst Buchmann wurde 2017 vom Bundespräsidenten das "Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland am Bande des Verdienstordens" verliehen.
Staatssekretär Volker Schebesta überreichte das Verdienstkreuz am 8. September 2017 in Lahr und lobte Horst Buchmann als „hervorragenden Botschafter Deutschlands“.
Mit dem Verein Kinderrechte Afrika e. V. engagierte sich dieser mit zahlreichen Projekten und Initiativen für Menschen in Not lange bevor sich die Politik für Fluchtursachen interessierte. Mehr dazu.
Horst Buchmann verstarb am 04. März 2021. Bis zuletzt engagierte er sich mit all seinen Kräften für Kinder in Not. Zum Gedenken an Horst Buchmann.
Titelbild: Solidarität. © Jacky Naegelen