Im November 1989 erkannte die internationale Gemeinschaft die Rechte von Kindern mit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention an. Der Schutz dieser Rechte wurde danach auch auf regionaler Ebene verstärkt, z. B. ein Jahr später in den Staaten der Afrikanischen Union mit der Annahme der Afrikanischen Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes.
Die Anerkennung dieser Rechte ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit unseres Vereins und unserer Partner. Den 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention feierten wir im November 2019 mit der aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in vier Ländern unter dem gemeinsamen Motto "Lasst uns für unsere Rechte einstehen, die Zukunft erwartet uns!"
Denn selbst wenn sich in den vergangenen 30 Jahren sehr viel getan hat, um den Schutz von Kindern und ihren Rechten weltweit zu stärken, so ist doch noch viel Einsatz vonnöten, um ihn für alle Kinder zu verwirklichen.
Die vielfältigen Aktionen der Kinder richteten sich daher vor allem an Entscheidungsträger(innen), Eltern und Kinder selbst, um die Dringlichkeit des Kinderschutzes zu verdeutlichen.
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende demonstrierten in den Straßen der größeren Projektorte in Ghana, Benin und Mali. Zur Aufklärung der Gemeinden über Kinderrechte kamen Schilder und Megafone zum Einsatz.
Die Demonstrationszüge endeten vor den Gerichten oder staatlichen Vertretungen in den Gemeinden der Kinder.
In Benin richteten die Kinder ihren Appel für eine Verbesserung der gerichtlichen Prozeduren im Sinne des Kindeswohls an das oberste Gericht der Hauptstadt Porto Novo. Es folgte die feierliche Übergabe der Forderungen an den Jugendrichter und zwei Vertreter des obersten Richters, die sich öffentlich verpflichteten, die Vorschläge der Kinder zu beachten. Auch der oberste Richter bestärkte die Kinder in ihrer Aktion.
In Ghana richteten die Kinder ihre Forderungen an wichtige Entscheidungsträger(innen), wie die staatlichen Bezirksverantwortlichen und -koordinatoren, Sozialverantwortlichen des Distrikts, Vertreter(innen) des Bildungsministeriums oder die traditionellen Autoritäten der Gemeinden Gushegu und Zabzugu.
In Kamerun besetzten Kindergruppen den Sitz des Gouverneurs und der Staatsanwaltschaft und übergaben dort ihre Forderungen an die Autoritäten.
In Mali richtete sich der Appel der Kinder an Eltern, Gemeindemitglieder und lokale Führungspersonen. Dabei machten sie auf die schädlichen Folgen von Frühheirat und der Abwanderung junger Mädchen in die Stadt, von Schulabbrüchen, Prügelstrafen und fehlenden Geburtsurkunden aufmerksam und forderten die Achtung ihrer Rechte ein.
Spielerisch und künstlerisch befassten sich Kinder, die von unseren Partnern begleitet werden, mit den Fragen „Was macht dich glücklich?“, „Was macht dich unglücklich?“ und „Was kannst du tun, damit deine Rechte verwirklicht werden?“.
In Mali moderierten Mädchen der Dörfer Sékoro, Kouloun, We-legana, M’pêba und Banankoroni die Feierlichkeiten mit Spielen, Sketchen, Gedichten und Choreografien zu den Themen. Mit Quizzen testeten sie das Wissen ihres Publikums zu den Kinderrechten und Schutzmaßnahmen.
Auch in Benin nutzten Kinder Sketche, Lieder und Gedichte, um auf ihre Rechte aufmerksam zu machen. In Theaterstücken drückten sie ihre Antworten auf die Fragen, „Was macht dich glücklich?“ und „Was macht dich unglücklich?“ aus. Glücklich machen sie vor allem die Möglichkeiten, zur Schule zu gehen, zu spielen oder geheilt zu werden, wenn sie krank sind. Auch harmonische Familienverhältnisse zählen für sie zu den wichtigsten Voraussetzungen des Glücklichseins. Unglücklich hingegen sind sie, wenn sie schon in jungen Jahren in eine Lehre oder Arbeit geschickt werden, statt zur Schule zu gehen, wenn ihnen eine Geburtsurkunde fehlt oder sie aus anderen Gründen keine Schule besuchen können, wenn sie frühverheiratet werden, wenn sie krank sind, aber keine Möglichkeiten der medizinischen Versorgung haben oder wenn sie in Schulen und Ausbildungsstätten sexuell belästigt werden. Ein besonders wunder Punkt ist zudem, wenn nach sexueller Gewalt, die einige von ihnen erfahren haben, die Täter nicht bestraft werden, sondern möglicherweise die Kinder selbst für das Leid, das ihnen angetan wurde, beschuldigt werden.
Die durch unsere Partner ESGB und CIPCRE-Bénin begleiteten Kinder haben beide Seiten erlebt und verliehen ihren Darbietungen durch die persönlichen Erfahrungen besondere Ausdruckskraft.
In Kamerun organisierte CIPCRE-Kamerun Schulfeste in Bafoussam und Yaoundé. Schüler(innen) des Gymnasiums Tayim von Bafoussam haben die Feierlichkeiten moderiert und mit Tänzen und Theaterstücken zum Recht auf Bildung, auf Entwicklung, Gesundheit und Schutz untermalt.
Im Gymnasium Bapa trugen die Schüler(innen) Gedichte zu Kinderrechten vor und organisierten eine Debatte zum Für und Wider des Rechts auf Schulbildung. Die Debatte erlaubte es unter anderem, einige in der Gesellschaft weit verbreitete Überzeugungen, die sich gegen Schulbindung richten, zu identifizieren und kritisch zu betrachten.
Die Jugendtheatergruppe „Troupe théâtrale d’Intervention Mobile“ (TIM) moderierte eine Radiodebatte zum Thema „Was kannst du tun, um deine Rechte zu verwirklichen?“.
Dabei stellten sie die wesentlichen Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und ihre Entstehungsgeschichte vor und machten Vorschläge zu ihrer Umsetzung. Zuhörer(innen) konnten im Studio anrufen und ihre verschiedenen Fragen stellen.
In Kamerun organisierte unser Partner ALDEPA einen Tag der offenen Tür mit 300 Gästen. Eine Ausstellung informierte über die Projekte von ALDEPA zur Verwirklichung von Kinderrechten im äußersten Norden des Landes sowie bewährte Vorgehensweisen für einen umfassenden Kinderschutz.
Faltblätter informierten über die wesentlichen Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention.