Benin: Gesetzliche Standards in Kinderschutzzentren

Projekttitel: Förderung von Grundrechten benachteiligter, misshandelter und sozial ausgegrenzter Kinder in zivilgesellschaftlichen Sozialeinrichtungen in Benin


Projektregionen: Ouémé, Atlantique, Mono

 

Lokaler Projektpartner: ESGB Benin


Laufzeit: 01.12.2012 – 31.03.2016. Die Projektaktivitäten wurden erfolgreich abgeschlossen.

 

Lesen Sie auch, was aus den von ESGB betreuten Kindern geworden ist:

Was ist aus den betreuten Kindern geworden?
Eine Evaluierung der Betreuungsarbeit lesen Sie in dieser Zusammenfassung:
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Ausgangssituation

 

Kinder in Notsituationen oder aus prekären Lebensverhältnissen finden häufig Zuflucht in zivilgesellschaftlichen Sozialeinrichtungen. Dort sind sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auf das Wohlwollen der Verantwortlichen und des Personals angewiesen, die unzureichende sozialpädagogische Standards haben und nur ansatzweise in der Lage sind, die Grundrechte der ihnen anvertrauten Kinder zu verwirklichen.

 

Die meisten Einrichtungen sind eher Aufbewahrungsorte für Kinder, die zunächst eine Schutzfunktion für sie wahrnehmen, aber weit davon entfernt sind, eine ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu fördern. Die Kinder erhalten keine angemessene Gesundheitsfürsorge, sie schlafen meist unter prekären Bedingungen, die Qualität des Essens ist völlig unzureichend und behindert die kindliche Entwicklung. Maßnahmen zur physischen und psychischen Genesung sowie zur sozialen Wiedereingliederung der Kinder finden nicht oder kaum statt. Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Berücksichtigung des Kinderwillens, eine angemessene Beteiligung, (frühkindliche) Bildung und Persönlichkeitsentwicklung sowie die besondere Förderung von Kindern mit Behinderungen werden von den Einrichtungen nur unzureichend beachtet bzw. gefördert.

 

Der beninische Staat hat, unterstützt von UNICEF und dem Netzwerk ReSPESD, Standards und Normen entwickelt, die die meisten der Mitgliedseinrichtungen des Netzwerks derzeit nicht erfüllen. Es fehlt am notwendigen Knowhow bei der Umsetzung der Standards sowie an den fachlichen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen.

Projektziele

Die Lebens- und Entwicklungsbedingungen von ca. 700 Kindern in zivilgesellschaftlichen Kinderschutzeinrichtungen des Netzwerkes ReSPESD sind verbessert durch die Einführung und Umsetzung von professionellen und kinderrechtsorientierten Standards und den Aufbau einer adäquaten Infrastruktur in den Einrichtungen. D.h. konkret:

  • Kinder erhalten in den Einrichtungen Schutz, Unterhalt, angemessene Lebensbedingungen sowie Erziehungs- und Bildungsangebote.
  • Kinder werden in den Einrichtungen als Träger von Rechten akzeptiert und qualifiziert sozialpädagogisch betreut. Die pädagogische Arbeit orientiert sich an professionellen und kinderrechtsbasierten Standards.
  • Kinder wachsen in einem zukunftsfähigen institutionellen sozialen Umfeld auf.
  • Die Lebensfähigkeit der Einrichtungen ist gestärkt.
  • Kinder in der Einrichtung “La Passerelle“ sind angemessen auf ihre Wiedereingliederung, ihr soziales und familiäres Umfeld sowie für ihre berufliche Zukunft vorbereitet. “La Passerelle“ ist eine Kinderschutzeinrichtung mit Modellcharakter.

Zielgruppen

  • 700 betreute Kinder, die in Sozialeinrichtungen Schutz, Unterstützung und Förderung erfahren sowie indirekt ihre Familien und Sozialgemeinschaften
  • 9 zivilgesellschaftliche Organisationen des Netzwerkes ReSPESD mit sozialen Fördereinrichtungen für Kinder (Waisenhäuser, Kinderschutzzentren, Zentren für Kinder mit Behinderungen)
  • 9 Verantwortliche der Einrichtungen
  • 9 sozialpädagogische Fachkräfte
  • 40 Mitarbeiter(innen) im sozialen und administrativen Bereich
  • Journalisten, Radio- und Fernsehmoderatoren sowie ihre Netzwerke
  • Staatliche und zivilgesellschaftliche Pflichtenträger (Ministerialbeamte, z.B. zuständig für Kinderschutz, verantwortliche staatliche regionale Sozialdienste, traditionelle und religiöse Autoritäten)

Maßnahmen

  • Ausbau/Renovierung von notwendigen sozialen Infrastrukturen (Schlaf- und Speisesäle, Räume für Grundbildung, einen Erste-Hilfe-Raum mit Medikamentendepot, Küchen etc.) in 9 Einrichtungen
  • Ausstattung der Einrichtungen mit notwendigem Mobiliar (Betten, Matratzen, Schlafmatten, Decken, Schränken etc.), pädagogischen Materialien sowie Spiel- und Sportutensilien
  • Unterstützung jeder Einrichtung durch Einstellung einer pädagogischen Fachkraft mit Praxiserfahrung sowie durch individuelle Fachbegleitung
  • Erarbeitung eines sozial-pädagogischen und kinderrechtsbasierten Konzepts für jede Einrichtung
  • Produktive Investitionen und Schulung der Einrichtungen im Hinblick auf die Ausweitung ihrer bestehenden landwirtschaftlichen Aktivitäten und der Tierhaltung
  • Schulung der Einrichtungen in einfachen Fundraising-Techniken
  • Unterstützung der Einrichtungen bei der verstärkten Reintegration von Kindern in ihre Groß- oder Pflegefamilien
  • Schulung von Journalist(inn)en (Presse, Radio, TV) und ihren Netzwerken u.a. in den Bereichen: Kinderrechte und ihre konkrete Umsetzung, aktiver Kinderschutz, Kinderrechtsverletzungen, Verantwortung von Pflichtenträgern
  • Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Kinderrechte durch Rundfunksendungen
  • Advocacy-Arbeit bei staatlichen und zivilgesellschaftlichen Pflichtenträgern im Hinblick auf die Übernahme einer aktiveren Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz
  • Schulungen für eine effiziente und rationale Verwaltung sowie intensive institutionelle Fachbegleitung der Einrichtungen in diesem Bereich
  • Ausstattung der Einrichtungen mit Bürogeräten und –material, um eine einfache Verwaltung und Buchhaltung zu ermöglichen
  • Unterstützung des Aufbaus der Einrichtung „La Passerelle“ zu einer Kinderschutzeinrichtung mit Modellcharakter
  • Förderung der Aufnahme von Kindern in der Einrichtung, ihrer Versorgung und psycho-sozialen Begleitung, der frühkindlichen Erziehung und schulischen Ausbildung der Kinder, der Grundausbildung in handwerklichen Fähigkeiten sowie der Wiedereingliederung der betreuten Kinder
  • Rechtsbeistand für Kinder, die Opfer einer Straftat (Gewalt, Missbrauch, Kinderhandel, Entführung, erzwungene Ehe, gravierende Ausbeutung etc.) geworden sind.

Finanzierung

 

Projektkosten: 533.360 Euro
 

Finanzpartner:

  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
  • Sternstunden e. V.
  • Kinderrechte Afrika e.V. (Eigenmittel, d.h. Spenden)

Titelbild: Kinderhände im Kinderschutzzentrum La Passerelle, Benin.

© Luise Hoffmann/Kinderrechte Afrika e. V.

Spendenkonto:

Sparkasse Offenburg/Ortenau

Kinderrechte Afrika e. V.

BIC: SOLADES1OFG

IBAN:

DE69 6645 0050 0076 0040 44

Kinderrechte Afrika e. V.

Schillerstraße 16

D-77933 Lahr

 

Tel.: 07821/38855

Fax: 07821/985755

info[at]kinderrechte-afrika.org

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