Die Frage, ob wir „Extra-Rechte“ für Kinder brauchen, wo es doch bereits Menschenrechte gibt, die für alle Menschen und somit auch für Kinder gelten, wurde am 20. November 1989 von der internationalen Gemeinschaft beantwortet. An diesem Tag verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die so genannte Kinderrechtskonvention (KRK). Die KRK wurde nach ihrer Verabschiedung von allen UN-Staaten, die USA ausgenommen, ratifiziert. Zudem wurden auf regionaler Ebene nach dem Vorbild der KRK weitere Abkommen über die Rechte von Kindern verabschiedet. Ein Beispiel hierfür ist die Afrikanische Kinderrechtscharta vom Juli 1990, die für die Arbeit von Kinderrechte Afrika e. V. von besonderer Bedeutung ist.
Grundsätzlich wurde ein Bedarf gesehen, neben den allgemeinen Menschenrechten explizit nochmals die Rechte von Kindern, die sich an den besonderen Schutz- und Förderbedürfnissen von Kindern orientieren, anzuerkennen und rechtlich zu verankern.
Ähnliche Beweggründe führten zu der aktuellen Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verankern.
Vordergründig sind Kinderrechte ein Konsensthema: Kinderrechte sind Menschenrechte, speziell mit Blick auf Kinder formuliert und festgeschrieben. Sie gehen in ihrem Umfang teilweise über die allgemeinen Menschenrechte hinaus (z. B. die sogenannten Schutzrechte), da Kinder gemäß ihrer körperlichen und geistigen Reife und Entwicklung eines besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge bedürfen.
Sehr häufig sind Kinderrechte jedoch auch Auslöser für Diskussionen. In Politik und Gesellschaft werden Kinder immer noch zu selten als Rechtsträger wahrgenommen und akzeptiert. Zudem besteht nach wie vor ein großes Spannungsverhältnis zwischen Anspruch und Realität. So ist die KRK zwar der meist ratifizierte Menschenrechtsvertrag, trotzdem befinden sich weltweit hunderte Millionen Kinder täglich in Situationen, in denen ihre Rechte aufs Gröbste verletzt werden. Letztlich betrachten viele Menschen Kinderrechte nur als unbedeutendes Anhängsel der Menschenrechte.
Kinderrechte Afrika e. V. hält es für dringend notwendig, Kinderrechte endlich aus ihrem Schattendasein der Menschenrechte herauszuholen und sie in Politik und Gesellschaft mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Es muss verstärkt auf die Erfahrungen im Bereich des Schutzes und der Durchsetzung von Menschenrechten zurückgegriffen werden, um diese auch für den Bereich der Kinderrechte zu realisieren. Schließlich ist es an der Zeit, dass Kinderrechts- und Menschrechtsaktivist*innen ohne Vorbehalte aufeinander zugehen und ihre Zusammenarbeit ausbauen, denn: Kinderrechte sind Menschenrechte!
Titelbild: Zwei kleine Mädchen, die ander Seite ihrer Mütter im Gefängnis aufwachsen, machen sich auf den Weg in den Kindergarten. Kinder haben ein Recht auf Bildung und frühkindliche Förderung. © ALDEPA