Unsere Arbeit erfordert einen langen Atem,
denn wir arbeiten ganzheitlich und nachhaltig.
Engagieren Sie sich mit uns für Kinderrechte und spenden Sie regelmäßig!
Wir können noch mehr tun mit Ihrer Hilfe.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten,
unsere Arbeit gezielt und wirksam zu unterstützen:
Spendenkonto
Sparkasse Offenburg/Ortenau
Kinderrechte Afrika e. V.
IBAN: DE 86 664 500 50 00 00 00 40 44
BIC: SOLADES 1OFG
Um Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir Ihre Anschrift. Diese können Sie uns gern auf der Überweisung oder per E-Mail mitteilen.
Wir sind aus Datenschutzgründen nicht berechtigt, eigene Nachforschungen zu Ihrer Anschrift anzustellen. Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei einer Einzelspende bis 200 Euro ein Ausdruck Ihrer Überweisung dem Finanzamt als Nachweis genügt.
Ob Firmenjubiläum, Hochzeit oder Geburtstag, machen Sie eine innovative Spendenaktion daraus!
Sind Sie sportlich aktiv, besitzen einen Blumen- oder Friseurladen?
"Der Haarschnitt für den guten Zweck!" oder "Ein Blumenstrauß für Kinderrechte!" verbindet Ihr karitatives Engagement mit einem Angebot an Ihre Kunden.
Sie können jederzeit Ihre eigene Spendenaktion starten oder uns zu gegebenen Anlässen in unserer Arbeit unterstützen.
Ein Beispiel ist die erfolgreiche Kunstausstellung in Kloster Hegne „Aus der Finsternis Glanz schälen“, unter anderem mit Werken unseres Mitglieds Peter Klein und unseres Spenders Dr. Paul Klein. Den Erlös aus dem Verkauf ihrer Kunstwerke spendeten die beiden Künstler unserem Verein.
Gern berichten wir in unserem Newsletter und auf unserer Facebook-Seite von Ihrem karitativen Engagement.
Sie haben Ihre Aktion mit Foto- und Filmmaterial dokumentiert? Wir teilen sie auf unserem Youtube-Kanal oder präsentieren sie auf Veranstaltungen.
Durch Ihre Fördermitgliedschaft schenken Sie uns Vertrauen und Planungssicherheit.
Wir können längerfristig planen, denn Sie sichern die Perspektive auf verfügbare, finanzielle Mittel.
Sie wollen längerfristig helfen und an unserer Seite stehen?
Sie wollen ein Zeichen setzen, gegen Kinderrechtsverletzungen und Missstände, die nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen?
Sie wollen den unverschuldet in Not Geratenen helfen?
Dann werden Sie Fördermitglied!
Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts werden.
Ihre Vorteile
Möchten Sie gern eine Projektpatenschaft in einem unserer Kinderschutzzentren übernehmen?
Die afrikanische Gesellschaft sieht Kinder zunächst als Teil einer sozialen Gemeinschaft, weniger als Einzelpersonen, deren individuelle Bedürfnisse besonders gefördert werden sollen.
Dies betont auch die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohl des Kindes, die von der afrikanischen Staatengemeinschaft 1990 verabschiedet wurde.
Geminsam mit unseren afrikanischen Partnern versuchen wir, sowohl die familiäre und soziale Integration des Kindes in der behüteten Gemeinschaft zu stärken, als auch das Kind
als Individuum mit spezifischen Rechten und Bedürfnissen zu fördern.
Wir vermitteln daher bewusst keine individuellen Kinderpatenschaften, bei denen es leicht zur Bevorzugung von Einzelnen kommen kann. Oft führt dies zu Ungleichgewichten, Neid und
Missgunst in der Umgebung des Kindes und bei den eventuell "Zu-Kurz-Gekommenen".
Einzelfallhilfe ist weder nachhaltig noch gerecht und entspricht nicht dem Selbstverständnis unserer Arbeit für Kinder. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, die Patenschaft einer Gruppe von Kindern in einem unserer Projekte zu übernehmen. Ihre Hilfe kommt somit allen Kindern der von Ihnen gewählten Projektgruppe zugute und orientiert sich am Gemeinwohl.
Sie können mit einer Projektpatenschaft das soziale Miteinander und Teilen, die Toleranz und Rücksichtnahme der Kinder untereinander sowie deren
Selbstwertgefühl stärken.
Um eine Patenschaft zu übernehmen, füllen Sie einfach das Formular aus und wir informieren Sie weiter.
Der Verlust eines verstorbenen Menschen schmerzt. Angehörige und Bekannte möchten ihrer Trauer Raum geben und etwas Gutes tun, etwas im Sinne des/der Verstorbenen.
Setzen Sie durch Kondolenzspenden ein Zeichen. Bitten Sie Ihre Verwandten und Bekannten um eine Kondolenzspende zugunsten der Zukunft für Kinder in Not. Wir sind Ihnen zu besonderem Dank verpflichtet, wenn Sie auch in so schweren Zeiten an uns denken und uns in unserer gemeinnützigen Arbeit so selbstlos unterstützen.
Ein Testament ist eine Regelung für den Erbfall. Das Testament ist eine jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen. Es bietet die Möglichkeit, Ihr juristisches oder soziales Engagement für Recht und Gerechtigkeit testamentarisch zu regeln und zu bewahren.
Sie können Kinderrechte Afrika e.V. beispielsweise bei der Regelung Ihres Nachlasses (Vermächtnis oder Schenkung) oder in ihrem letzten Willen berücksichtigen und zur Schaffung einer Umwelt beitragen, die Kinderrechte fördert und schützt.
Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für Kinderrechte Afrika e. V. eine große Unterstützung. Damit halfen Richter(innen) und Staatsanwält(inn)e(n) uns bisher z. B. bei unserer Arbeit, das Schicksal jener Kinder zu verändern, denen selbst das Recht auf angemessene Behandlung in Strafrecht und Strafverfahren verweigert wird.
Können Sie selbst über die Zuweisung von Geldauflagen entscheiden oder kennen Sie Strafrichter(innen) bzw. Staats- und Amtsanwält(inn)e(n)? Dann empfehlen Sie uns gern weiter!
Sie sind sich unschlüssig, wie Sie am sinnvollsten spenden können?
Diese allgemeinen Ratschläge des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen geben eine Orientierung. Kinderrechte Afrika e. V. wird jährlich vom DZI hinsichtlich Umgang und Verwendung der anvertrauten Mittel geprüft und trägt das DZI-Spendensiegel seit 2002. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Titelbild: Eine Mutter in Mali unterstützt mit Enthusiasmus die Maßnahmen zur Stärkung der Rechte für Mädchen, die ihr selbst vorenthalten wurden.
© Elisabeth Munsch/ Kinderrechte Afrika e. V.