Mit unseren afrikanischen Partnern in Mali, Togo, Benin, Kamerun und Ghana erarbeiten wir Handbücher mit einer kulturell angepassten Übertragung wichtiger Kinderrechte in lokale Sprachen.
In Togo konnte 2016 das erste Handbuch in einfachem Französisch sowie in sieben Lokalsprachen unserer Projektregionen fertiggestellt werden. Sie finden es hier zum Download. Für jede der sieben Lokalsprachen wurde zudem eine Einzelausgabe erstellt.
In Mali folgte 2020 das Handbuch in den Sprachen Bamanankan, Donosso und Bomu.
2022 entstand ein Gemeinschaftswerk unserer Partner ESGB und CIPCRE in Benin zu vier lokalen Sprachen des Südens Benins. Der Partner PAORP-VWC brachte eine Sprichwörter-Sammlung in vier Sprachen heraus (s. Bild).
Alle Kinder haben unveräußerliche Grundrechte, auch in Afrika. Doch in vielen afrikanischen Sprachen gibt es keine Entsprechung für Kinderrechte, sodass diese mit anderen Worten umschrieben werden müssen. Häufig werden dabei Kinderrechte mit "die Macht der Kinder" übersetzt, welches Verwirrung und Ablehnung in der Bevölkerung hervorruft. Um Kinderrechte umfassend und nachhaltig umzusetzen, braucht es aber die Mitwirkung aller: der Eltern, der Sozialgemeinschaft und der Kinder selbst.
Die wesentlichen Elemente der UN Kinderrechtskonvention und der afrikanischen Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes, 1989 bzw. 1990 verabschiedet, sind gerade im ländlichen Raum, wo auch die offizielle Landessprache d. h. die europäische Verkehrssprache viel weniger gesprochen wird, kaum bekannt und noch weniger verstanden. Hier haben sich einige Traditionen und Bräuche, religiöse und kulturelle Praktiken etabliert, die unvereinbar sind mit elementaren Kinderrechten.
Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen müssen daher kulturell- und kontextangepasst in der lokalen Umgangssprache konzipiert und durchgeführt werden.
Kinder werden dadurch besser geschützt, dass ihre Sozialgemeinschaft über Kinderrechte informiert ist, Kinder und Erwachsene das Konzept in Bezug auf lokale Gegebenheiten verstehen und wissen, welche Verantwortlichkeiten sie dabei haben.
Zu diesem Zweck entstehen - unter Mitwirkung örtlicher Linguist*innen, Kinderrechtsexpert*innen sowie von Kinder- und Erwachsenengruppen - konkrete Handlungsanleitungen in lokalen Sprachen, die wichtige Kinderrechte in ortsüblichen Ausdrücken und anwendungsbezogen erklären: jeweils für Eltern und Familien, für die soziale Gemeinschaft und die Kinder selbst.
Auch werden die Pflichten der Kinder alters- und reifegemäß erläutert, d. h. wie sie selbst zum Schutz ihrer Rechte beitragen können. Vor allem diese Kapitel entstehen unter Mitwirkung von Kindern.
Die Publikationen richten sich direkt an:
und erreichen indirekt:
In Mali, Ghana, Togo, Benin und Kamerun entstehen parallele Handbücher, die an den jeweiligen Kontext angepasst sind.
In Arbeitstreffen mit Mitgliedern unserer lokalen Partnerorganisationen und ihrer Netzwerke werden wichtige Kinderrechte heruntergebrochen auf die Schutzverpflichtungen der Eltern und der Sozialgemeinschaften der Kinder, auf geeignete Formulierungsmöglichkeiten in der jeweiligen lokalen Sprache geprüft und probeweise übertragen.
Sprachexpert(inn)en übertragen daraufhin die erarbeiteten Texte mit kinderrechtskonformen Erziehungsvorschlägen in die bedeutendsten lokalen Sprachen in Mali, Togo, Benin und Kamerun.
Diese Texte werden von Sozialarbeiter(innen) und Radiomoderator(inn)en mit den Zielgruppen auf ihre Verständlichkeit getestet und daraufhin nochmals überarbeitet, bevor es zur Publikation und Verteilung der Publikationen kommt.
Diese Aktivität ist in unsere laufenden Projekte mit unseren Partnern eingegliedert.
Titelbild: Viele Sensibilisierungsveranstaltungen finden in lokalen Sprachen statt. Hier für braucht es kulturell angepasste Übersetzungen. © ALDEPA