Ein Jahr nach der Einführung eines Verhaltenskodexes zur Eindämmung sexueller Gewalt an Sekundarschulen sowie technischen und beruflichen Bildungseinrichtungen in Benin wird ein solcher Verhaltenskodex nun auch an allen Beniner Grundschulen eingeführt.
Das Ministerium für Grundbildung und Früherziehung (MEMP) hat am 21. Dezember 2016 einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Dieser ordnet an, dass an allen Grundschulen sowie Hochschulen für Lehramt ein Verhaltenskodex zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor sexueller Gewalt ausgearbeitet und eingeführt wird.
Der Verhaltenskodex jeder Bildungseinrichtung beinhaltet die Selbstverpflichtungen der
Jede Einrichtung kann weitere Bestimmungen aufnehmen, die ihre jeweiligen internen Umgangsregeln und die Besonderheiten ihrer Umgebung in Betracht ziehen.
Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche sexuelle Übergriffe in Benin im schulischen Milieu stattfinden, war es Bestandteil unseres gemeinsamen Projekts mit CIPCRE-Benin, eine solche Selbstverpflichtungserklärung zur Eindämmung des Phänomens gemeinsam mit den verschiedenen Akteursgruppen an den Schulen des Projekts auszuarbeiten und einzuführen. Die Entscheidung des Ministeriums, einen Verhaltenskodex landesweit einzuführen, ist ein großer Erfolg der intensiven Advocacy-Arbeit von CIPCRE-Bénin und seinen Partnern. Jedoch bleibt die Herausforderung der effektiven Umsetzung an allen Schulen, um ein wirklich schützendes Umfeld für Kinder zu schaffen. Ein laufendes Projekt unterstützt die effektive Einführung uns Umsetzung nun landesweit.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verabschiedete am 17. Dezember 2015 ein Abkommen über die Einführung eines Verhaltenskodexes an Schulen in Benin. Eine solche Charta gegen sexuelle Gewalt ist damit in allen schulischen, beruflichen oder technischen Bildungseinrichtungen aktiv.
Eine erste Version wurde 2012 mit der Direktion, dem Personal, der Schülerschaft, Elternvereinigungen und Verkäuferinnen der verschiedenen Einrichtungen ausgearbeitet und in einer Pilotphase in einigen Schulen getestet. Die Charta enthält Selbstverpflichtungen dieser Personengruppen, um sexuelle Belästigung und Gewalt an ihren Schulen zu verhindern.
Für die Schülerinnen und Schüler hat sich in den Pilotschulen geändert, dass
In einer Veranstaltung stellten die Schulen ein Schild auf, um öffentlich zu zeigen, dass sie sexuellen Übergriffen in ihren Einrichtungen nicht tolerieren.
Bilder: Schüler und Schülerinnen einer Sekundarschule in Benin begleiten mit viel Engagement die offizielle Aufstellung des Schildes „Hier gilt: Null Toleranz bei sexuellem Missbrauch und Gewalt gegenüber Schülern und Schülerinnen“ an ihrer Einrichtung. © Elisabeth Munsch